Wann die Ammerländer Versicherung VVaG in der Fahrradversicherung nach einem Unfall zahlt, hängt vom Abschluss der nötigen Erhebungen ab: Innerhalb eines Monats erklärt der Versicherer, ob und in welchem Umfang er die Leistungspflicht anerkennt, bei der Invaliditätsleistung innerhalb von drei Monaten. Nach Anerkennung oder Einigung erfolgt die Zahlung binnen zwei Wochen, und der Invaliditätsgrad kann jährlich neu bemessen werden.
Wir erbringen unsere Leistungen, nachdem wir die Erhebungen abgeschlossen haben, die zur Feststellung des Versicherungsfalls und des Umfangs unserer Leistungspflicht notwendig sind. Dazu gilt Folgendes:
Erklärung über die Leistungspflicht
Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats in Textform (z. B. E-Mail oder Brief) zu erklären, ob und in welchem Umfang wir unsere Leistungspflicht anerkennen. Bei der Invaliditätsleistung beträgt die Frist drei Monate.
Die Fristen beginnen, sobald uns folgende Unterlagen zugehen:
- Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen.
- Bei Invaliditätsleistung zusätzlich der Nachweis über den Abschluss des Heilverfahrens, soweit dies für die Bemessung des Invaliditätsgrads notwendig ist.
Beachten Sie dabei auch die Verhaltensregeln. Die ärztlichen Gebühren, die Ihnen zur Begründung des Leistungsanspruchs entstehen, übernehmen wir. Sonstige Kosten werden nicht übernommen.
Fälligkeit der Leistung
Erkennen wir den Anspruch an oder haben wir uns mit Ihnen über Grund und Höhe geeinigt, leisten wir innerhalb von zwei Wochen.
Neubemessung des Invaliditätsgrads
Nach der Bemessung des Invaliditätsgrads können sich Veränderungen des Gesundheitszustands ergeben. Sie und wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich erneut ärztlich bemessen zu lassen. Dieses Recht steht Ihnen und uns längstens bis zu drei Jahren nach dem Unfall zu. Bei Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres verlängert sich diese Frist von drei auf fünf Jahre.
- Wenn wir eine Neubemessung wünschen, teilen wir Ihnen dies zusammen mit der Erklärung über unsere Leistungspflicht mit.
- Wenn Sie eine Neubemessung wünschen, müssen Sie uns dies vor Ablauf der Frist mitteilen.
Ergibt die endgültige Bemessung eine höhere Invaliditätsleistung, als wir bereits gezahlt haben, ist der Mehrbetrag mit 5 % jährlich zu verzinsen.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer prüft nach einem Unfall zunächst den Fall und den Umfang seiner Leistungspflicht. Innerhalb eines Monats – bei der Invaliditätsleistung innerhalb von drei Monaten – erklärt er in Textform, ob und wie weit er die Leistung anerkennt; die Frist läuft ab Eingang der nötigen Nachweise. Nach Anerkennung oder Einigung wird innerhalb von zwei Wochen gezahlt. Der Invaliditätsgrad kann in bestimmten Fristen jährlich neu ärztlich bemessen werden, und ein Mehrbetrag wird mit 5 % jährlich verzinst.
Häufige Fragen
Wie schnell muss der Versicherer über die Leistung entscheiden?
Innerhalb eines Monats muss er in Textform erklären, ob und in welchem Umfang er die Leistungspflicht anerkennt. Bei der Invaliditätsleistung beträgt diese Frist drei Monate. Die Fristen beginnen mit Eingang der erforderlichen Nachweise.
Wann wird die Leistung ausgezahlt?
Wenn der Anspruch anerkannt ist oder man sich über Grund und Höhe geeinigt hat, erfolgt die Zahlung innerhalb von zwei Wochen.
Kann der Invaliditätsgrad später noch einmal überprüft werden?
Ja. Sowohl Sie als auch der Versicherer können den Invaliditätsgrad jährlich erneut ärztlich bemessen lassen, längstens bis zu drei Jahre nach dem Unfall. Bei Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres verlängert sich diese Frist auf fünf Jahre.
Welche Kosten für ärztliche Nachweise trägt der Versicherer?
Der Versicherer übernimmt die ärztlichen Gebühren, die zur Begründung des Leistungsanspruchs entstehen. Sonstige Kosten werden nicht übernommen.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Exclusiv 2026