Bei der Ammerländer Versicherung VVaG bildet die Mitgliedervertretung im Rahmen der Fahrradversicherung das oberste Organ und vertritt die Gesamtheit der Mitglieder in allen Angelegenheiten, die über die Zuständigkeit des Vorstandes hinausreichen. Sie besteht aus 21 bis 33 selbst gewählten Mitgliedern, die für sieben Jahre gewählt werden, wobei eine Wiederwahl möglich ist und das Amt ein Ehrenamt mit Auslagenerstattung darstellt.
Die Mitgliedervertretung ist das oberste Organ und vertritt die Gesamtheit der Mitglieder. Sie beschließt über alle Angelegenheiten, die über die Zuständigkeit des Vorstandes hinausreichen und die ihr nach Gesetz oder Satzung ausdrücklich vorbehalten sind.
Die Mitgliedervertretung besteht aus mindestens 21 und höchstens 33 von ihr selbst gewählten Mitgliedern. Wählbar für die Mitgliedervertretung ist jedes Mitglied, das folgende Voraussetzungen erfüllt:
- Es ist weder Angestellter noch Vertreter des Vereins.
- Es ist nicht an der Verwaltung oder Vertretung eines anderen Versicherungsunternehmens beteiligt.
In besonderen Fällen kann die Mitgliedervertretung Ausnahmen zulassen.
Die Mitgliedervertreter werden auf 7 Jahre mit einfacher Stimmenmehrheit gewählt. Eine Wiederwahl ist zulässig. Zur Wahl der Mitgliedervertreter sind die Vereinsmitglieder spätestens einen Monat vor dem Versammlungstermin durch Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger einzuladen. Die Einladung muss den vom Vorstand im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat aufgestellten Wahlvorschlag enthalten. Zugleich muss sie dazu auffordern, weitere Wahlvorschläge spätestens zwei Wochen vor der Mitgliedervertreterversammlung einzureichen. Ein Wahlvorschlag muss von 250 Mitgliedern unterzeichnet sein.
Scheiden Mitgliedervertreter vorzeitig aus, so kann die Mitgliedervertretung in der nächsten Mitgliedervertreterversammlung Ersatzmitgliedervertreter wählen. Die Amtszeit der Ersatzmitglieder währt so lange, wie das Amt der ausgeschiedenen Mitgliedervertreter gewährt hätte, an deren Stelle sie getreten sind.
Mitgliedervertreter können wegen grober Verletzung ihrer Pflichten oder aus einem anderen wichtigen Grund von der Mitgliedervertretung ausgeschlossen werden. Dafür ist eine Mehrheit von 2/3 der abgegebenen Stimmen erforderlich. Als wichtiger Grund gelten vor allem:
- die Zahlungsunfähigkeit des Mitgliedervertreters,
- die Beteiligung an der Verwaltung oder Vertretung eines anderen Versicherungsunternehmens.
Das Amt des Mitgliedervertreters ist ein Ehrenamt. Auslagen werden erstattet.
Was bedeutet das konkret?
Die Mitgliedervertretung ist das oberste Organ und entscheidet über die Angelegenheiten, die über die Aufgaben des Vorstandes hinausgehen. Sie hat zwischen 21 und 33 Mitglieder, die für sieben Jahre gewählt werden und wiedergewählt werden können. Bei groben Pflichtverletzungen oder wichtigen Gründen können Mitgliedervertreter mit Zweidrittelmehrheit ausgeschlossen werden. Das Amt ist ein Ehrenamt, bei dem lediglich Auslagen erstattet werden.
Häufige Fragen
Wie viele Personen gehören zur Mitgliedervertretung?
Die Mitgliedervertretung besteht aus mindestens 21 und höchstens 33 selbst gewählten Mitgliedern.
Für wie lange werden Mitgliedervertreter gewählt?
Die Mitgliedervertreter werden auf 7 Jahre mit einfacher Stimmenmehrheit gewählt. Eine Wiederwahl ist zulässig.
Unter welchen Voraussetzungen kann ein Mitgliedervertreter ausgeschlossen werden?
Ein Ausschluss ist bei grober Verletzung der Pflichten oder aus einem anderen wichtigen Grund möglich, wenn eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen zustimmt. Als wichtiger Grund gelten vor allem die Zahlungsunfähigkeit oder die Beteiligung an der Verwaltung oder Vertretung eines anderen Versicherungsunternehmens.
Werden Mitgliedervertreter für ihre Tätigkeit bezahlt?
Nein, das Amt des Mitgliedervertreters ist ein Ehrenamt. Es werden lediglich Auslagen erstattet.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Exclusiv 2026