Bei der Ammerländer Versicherung VVaG in der Fahrrad-Sparte führt der Vorstand die laufenden Geschäfte des Vereins und entscheidet unter anderem über die Aufnahme und Kündigung von Mitgliedern, die Anlage des Vereinsvermögens, die Höhe der Versicherungsbeiträge sowie Änderungen der allgemeinen Versicherungsbedingungen – ausgenommen sind Aufgaben, die dem Aufsichtsrat oder der Mitgliedervertreterversammlung vorbehalten sind.
Dem Vorstand obliegt die laufende Geschäftsführung des Vereins. Dazu zählen unter anderem folgende Aufgaben:
- die Entscheidung über die Aufnahme neuer Mitglieder,
- die Entscheidung über die Kündigung von Mitgliedern,
- die Ausführung der Beschlüsse der Mitgliedervertreterversammlung,
- die Anlegung des Vereinsvermögens,
- die Festsetzung der Versicherungsbeiträge,
- die Änderung der allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Ausgenommen sind Aufgaben, die laut Satzung ausdrücklich vom Aufsichtsrat oder von der Mitgliedervertreterversammlung zu beschließen sind.
Was bedeutet das konkret?
Der Vorstand kümmert sich um die laufende Geschäftsführung des Vereins. Er entscheidet zum Beispiel über die Aufnahme und Kündigung von Mitgliedern, legt das Vereinsvermögen an, setzt die Versicherungsbeiträge fest, ändert die allgemeinen Versicherungsbedingungen und führt die Beschlüsse der Mitgliedervertreterversammlung aus. Aufgaben, die nach der Satzung ausdrücklich dem Aufsichtsrat oder der Mitgliedervertreterversammlung zustehen, gehören nicht dazu.
Häufige Fragen
Welche Aufgaben übernimmt der Vorstand des Vereins?
Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins. Dazu gehören unter anderem die Entscheidung über die Aufnahme und Kündigung von Mitgliedern, die Ausführung der Beschlüsse der Mitgliedervertreterversammlung, die Anlegung des Vereinsvermögens, die Festsetzung der Versicherungsbeiträge und die Änderung der allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Darf der Vorstand die Versicherungsbeiträge festsetzen?
Ja, die Festsetzung der Versicherungsbeiträge gehört zu den Aufgaben des Vorstandes.
Welche Aufgaben fallen nicht in die Zuständigkeit des Vorstandes?
Ausgenommen sind Aufgaben, die laut Satzung ausdrücklich vom Aufsichtsrat oder von der Mitgliedervertreterversammlung zu beschließen sind.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Exclusiv 2026