Bei der Fahrrad-Unfallversicherung der Ammerländer Versicherung VVaG richtet sich die Laufzeit vollständig nach dem zugehörigen Fahrrad-Vollkaskovertrag: Solange dieser Hauptvertrag läuft, besteht auch der Unfallversicherungsschutz – und mit dessen Ende erlischt er automatisch.
Die Dauer des Versicherungsschutzes richtet sich nach der Dauer des diesem Vertrag zu Grunde liegenden Fahrrad-Vollkaskovertrages (Hauptvertrag).
Mit dem Ende des Hauptvertrages endet auch dieser Unfallversicherungsvertrag.
Was bedeutet das konkret?
Die Laufzeit dieses Unfallversicherungsvertrages ist an den Fahrrad-Vollkaskovertrag gekoppelt, der als Hauptvertrag gilt. Der Versicherungsschutz besteht so lange, wie der Hauptvertrag läuft. Sobald der Hauptvertrag endet, endet automatisch auch dieser Unfallversicherungsvertrag.
Häufige Fragen
Wovon hängt die Laufzeit dieses Unfallversicherungsvertrages ab?
Sie bemisst sich nach der Dauer des zu Grunde liegenden Fahrrad-Vollkaskovertrages, der als Hauptvertrag gilt.
Was passiert mit dem Unfallversicherungsschutz, wenn der Hauptvertrag endet?
Mit dem Ende des Hauptvertrages endet auch dieser Unfallversicherungsvertrag.
Was ist der Hauptvertrag in diesem Zusammenhang?
Als Hauptvertrag gilt der diesem Vertrag zu Grunde liegende Fahrrad-Vollkaskovertrag.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Exclusiv 2026