Bei Ammerländer Versicherung VVaG gilt: beim Ammerländer Fahrrad-Schutzbrief „" hilft ROLAND rund um die Uhr im Notfall – wichtig ist, dass die versicherte Person den 24-Stunden-Service selbst anruft, damit die Hilfeleistung dort organisiert wird und die vollen Leistungen zustehen. Der Notruf ist unter 04488/53737-777 erreichbar, aus dem Ausland mit deutscher Landesvorwahl, und informiert auch über die nächstgelegene Fahrrad-Werkstatt.
ROLAND möchte, dass die versicherte Person in einem Notfall schnelle Hilfe erhält. Voraussetzung für den versicherten Anspruch auf die Leistungen ist daher, dass die Organisation der Hilfeleistung durch ROLAND erfolgt.
ROLAND ist erreichbar über die Telefonnummer 04488/53737-777 oder aus dem Ausland über die Landesvorwahl von Deutschland und 4488/53737-777.
ROLAND ist „rund um die Uhr" für die versicherte Person erreichbar und hilft ihr sofort weiter.
ROLAND unterstützt die versicherte Person auch bei technischen Problemen mit dem versicherten Fahrrad durch Information über die nächstgelegene Fahrrad-Werkstatt.
Ruft die versicherte Person im Schadenfall nicht das Notfall-Telefon an, so ist ROLAND nur zur Übernahme von Kosten in der Höhe verpflichtet, wie sie für selbst organisierte Leistungen versichert sind. Dies gilt nicht, wenn die Verletzung weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit beruht.
Beruht das Unterlassen auf grober Fahrlässigkeit, kann ROLAND den Umfang des Versicherungsschutzes in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis kürzen. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit hat die versicherte Person zu beweisen.
Bei grob fahrlässiger Verletzung bleibt ROLAND zur Kostenübernahme verpflichtet, wenn die versicherte Person nachweist, dass die Gefahr weder für den Eintritt des Versicherungsfalles noch für den Umfang der Leistung von ROLAND ursächlich war.
Was bedeutet das konkret?
Damit die vollen Leistungen im Notfall greifen, muss die versicherte Person den 24-Stunden-Service von ROLAND anrufen, der rund um die Uhr erreichbar ist und die Hilfe organisiert. Der Service informiert auch über die nächstgelegene Fahrrad-Werkstatt bei technischen Problemen. Ruft man nicht an, werden nur die Kosten übernommen, die auch für selbst organisierte Leistungen versichert sind; bei grober Fahrlässigkeit kann ROLAND die Leistung entsprechend kürzen.
Häufige Fragen
Unter welcher Nummer erreiche ich den ROLAND-Notfall-Service?
Der 24-Stunden-Service ist über die Telefonnummer 04488/53737-777 erreichbar, aus dem Ausland über die Landesvorwahl von Deutschland und 4488/53737-777.
Muss ich ROLAND im Notfall selbst anrufen?
Ja. Voraussetzung für den vollen Anspruch auf die Leistungen ist, dass die Organisation der Hilfeleistung durch ROLAND erfolgt. Ruft man nicht an, werden nur die Kosten übernommen, wie sie für selbst organisierte Leistungen versichert sind.
Was passiert, wenn ich den Notruf grob fahrlässig nicht anrufe?
Bei grob fahrlässigem Unterlassen kann ROLAND den Umfang des Versicherungsschutzes entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen. Die versicherte Person muss beweisen, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt. ROLAND bleibt jedoch zur Kostenübernahme verpflichtet, wenn nachgewiesen wird, dass die Gefahr weder für den Eintritt des Versicherungsfalles noch für den Umfang der Leistung ursächlich war.
Hilft ROLAND auch bei technischen Problemen mit dem Fahrrad?
Ja, ROLAND unterstützt die versicherte Person bei technischen Problemen mit dem versicherten Fahrrad durch Information über die nächstgelegene Fahrrad-Werkstatt.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Exclusiv 2026