Bei der Ammerländer Versicherung VVaG läuft die Fahrradversicherung für den im Versicherungsschein genannten Zeitraum und verlängert sich bei mindestens einjähriger Laufzeit stillschweigend um je ein Jahr, sofern niemand kündigt. Wer sein Fahrrad verkauft, wessen Vertrag nach dem Tod endet oder wer nach einem Diebstahl oder Totalschaden ein neues Rad versichern möchte, erfährt hier die geltenden Regeln und Kündigungsfristen.
Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein angegebenen Zeitraum abgeschlossen.
Stillschweigende Verlängerung
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr, wenn keiner der Vertragsparteien eine Kündigung zugegangen ist.
Der Versicherungsnehmer kann den Vertrag täglich kündigen. Für den Versicherer gilt für die Kündigung eine Frist von drei Monaten zum Ablauf des Versicherungsjahres.
Die Kündigung wird wirksam mit Ablauf des Tages, an dem sie zugegangen ist, oder zu jedem späteren gewünschten Zeitpunkt.
Fehlendes versichertes Interesse (Veräußerung des versicherten Fahrrades)
Veräußert der Versicherungsnehmer das versicherte Fahrrad, endet der Versicherungsvertrag zu diesem Zeitpunkt.
Sind mehrere Fahrräder über diesen Vertrag versichert, endet der Versicherungsschutz nur für die Fahrräder, die veräußert wurden.
Tod des Versicherungsnehmers
Das Versicherungsverhältnis endet bei Tod des Versicherungsnehmers zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von diesem Umstand Kenntnis erlangt, spätestens jedoch zwei Monate nach dem Tod. Dies gilt nicht, wenn bis zu diesem Zeitpunkt ein Erbe die Fortführung des Versicherungsverhältnisses unter Benennung des künftigen Versicherungsnehmers erklärt.
Weiterführung des Vertrages nach einem Diebstahl oder Totalschaden
Nach der Entschädigungsleistung im Falle eines Diebstahls oder Totalschadens läuft der Vertrag mit dem neu erworbenen Fahrrad weiter.
Der Versicherungsnehmer teilt dem Versicherer die erforderlichen Daten des neuen Fahrrades unverzüglich mit. Der Beitrag berechnet sich nach dem dann gültigen Tarif für das neue Fahrrad.
Die Kündigungsmöglichkeit nach einem Versicherungsfall bleibt hiervon unberührt.
Kündigung nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles
Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung ist in Textform zu erklären. Sie muss der anderen Vertragspartei spätestens einen Monat nach Auszahlung oder Ablehnung der Entschädigung zugegangen sein.
Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung sofort nach ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode.
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
Was bedeutet das konkret?
Der Vertrag gilt für den im Versicherungsschein festgelegten Zeitraum und verlängert sich bei mindestens einjähriger Laufzeit automatisch um jeweils ein Jahr, wenn niemand kündigt. Der Versicherungsnehmer kann täglich kündigen, der Versicherer nur mit dreimonatiger Frist zum Ende des Versicherungsjahres. Verkauf des Fahrrades, Tod des Versicherungsnehmers oder ein Versicherungsfall wie Diebstahl oder Totalschaden führen jeweils zu eigenen Regeln, wie der Vertrag endet oder fortgeführt wird. Nach einem Versicherungsfall dürfen zudem beide Seiten den Vertrag kündigen.
Häufige Fragen
Verlängert sich mein Fahrradvertrag automatisch?
Ja. Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr, solange keiner der Vertragsparteien eine Kündigung zugegangen ist.
Welche Kündigungsfristen gelten für mich und für den Versicherer?
Der Versicherungsnehmer kann täglich kündigen; die Kündigung wird mit Ablauf des Zugangstages oder zu einem späteren gewünschten Zeitpunkt wirksam. Für den Versicherer gilt eine Frist von drei Monaten zum Ablauf des Versicherungsjahres.
Was passiert mit dem Vertrag, wenn ich mein versichertes Fahrrad verkaufe?
Bei Veräußerung des versicherten Fahrrades endet der Vertrag zu diesem Zeitpunkt. Sind mehrere Fahrräder versichert, endet der Schutz nur für die tatsächlich verkauften Fahrräder.
Läuft der Vertrag nach einem Diebstahl oder Totalschaden weiter?
Ja. Nach der Entschädigungsleistung läuft der Vertrag mit dem neu erworbenen Fahrrad weiter. Der Versicherungsnehmer muss die Daten des neuen Fahrrades unverzüglich mitteilen; der Beitrag richtet sich nach dem dann gültigen Tarif. Das Kündigungsrecht nach einem Versicherungsfall bleibt bestehen.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Exclusiv 2026