Bei der Fahrradversicherung der Ammerländer Versicherung VVaG bleibt der Versicherungsschutz auch dann bestehen, wenn der Schaden grob fahrlässig verursacht wurde – vorausgesetzt, es liegt keine Obliegenheitsverletzung vor. In diesem Fall verzichtet der Versicherer darauf, sich auf grobe Fahrlässigkeit zu berufen.
Wird der Schaden durch etwas anderes als durch eine Obliegenheitsverletzung herbeigeführt, verzichtet der Versicherer auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit.
Was bedeutet das konkret?
Verursacht der Versicherungsnehmer einen Schaden grob fahrlässig, kürzt der Versicherer die Leistung normalerweise nicht deshalb. Voraussetzung dafür ist, dass der Schaden nicht auf einer Obliegenheitsverletzung beruht. Nur wenn keine Obliegenheitsverletzung vorliegt, verzichtet der Versicherer auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit.
Häufige Fragen
Zahlt die Versicherung auch bei grober Fahrlässigkeit?
Ja, der Versicherer verzichtet auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit, wenn der Schaden nicht durch eine Obliegenheitsverletzung herbeigeführt wurde.
In welchem Fall gilt der Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit nicht?
Der Verzicht greift dann nicht, wenn der Schaden durch eine Obliegenheitsverletzung herbeigeführt wurde.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Exclusiv 2026