Beim Fahrradschutz der Ammerländer Versicherung VVaG überwacht der Aufsichtsrat die Geschäftsführung, prüft den Jahresabschluss und den Vorschlag zur Überschussverteilung, stellt Jahresabschluss und Lagebericht fest und bestellt den Vorstand. Für bestimmte Vorgänge wie den Erwerb von Grundeigentum, Nachschussbeiträge oder Änderungen der Versicherungsbedingungen ist seine Zustimmung nötig; zudem darf er die Satzung in bestimmten Fällen anpassen.
Den Aufsichtsrat treffen die Rechte und Pflichten, die ihm durch Gesetz und Satzung zugewiesen sind. Ihm obliegen insbesondere:
- Überwachung der Geschäftsführung
- Prüfung des Jahresabschlusses, des Vorschlages über die Überschussverteilung und des Geschäftsberichtes sowie die Berichterstattung an die Mitgliedervertreterversammlung
- Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes
- Bestellung des Vorstandes und Regelung seines Dienstverhältnisses
- Erlass einer Geschäftsordnung für den Vorstand
Die Zustimmung des Aufsichtsrates ist erforderlich für:
- Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundeigentum
- Festsetzung von Nachschussbeiträgen
- Bestellung und Abberufung von Prokuristen und Handlungsbevollmächtigten
- Änderung der allgemeinen Versicherungsbedingungen
Der Aufsichtsrat ist weiterhin ermächtigt:
- die Satzung zu ändern, soweit die Änderungen nur die Fassung betreffen
- Beschlüsse der Mitgliedervertreterversammlung, durch welche die Satzung geändert wird, soweit abzuändern, wie es die Aufsichtsbehörde verlangt
- sich eine Geschäftsordnung zuzulegen
Was bedeutet das konkret?
Der Aufsichtsrat kontrolliert die Geschäftsführung und prüft die zentralen Finanzunterlagen des Vereins, etwa den Jahresabschluss und den Vorschlag zur Überschussverteilung. Er bestellt den Vorstand und stellt Jahresabschluss und Lagebericht fest. Für einige wichtige Entscheidungen – zum Beispiel Grundstücksgeschäfte, Nachschussbeiträge oder geänderte Versicherungsbedingungen – muss er zustimmen. Außerdem darf er die Satzung in bestimmten Fällen anpassen und sich eine eigene Geschäftsordnung geben.
Häufige Fragen
Welche Hauptaufgaben hat der Aufsichtsrat?
Er überwacht die Geschäftsführung, prüft Jahresabschluss, Überschussverteilungsvorschlag und Geschäftsbericht, stellt Jahresabschluss und Lagebericht fest, bestellt den Vorstand und regelt dessen Dienstverhältnis und erlässt eine Geschäftsordnung für den Vorstand.
Für welche Vorgänge braucht es die Zustimmung des Aufsichtsrates?
Für Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundeigentum, für die Festsetzung von Nachschussbeiträgen, für Bestellung und Abberufung von Prokuristen und Handlungsbevollmächtigten sowie für die Änderung der allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Darf der Aufsichtsrat die Satzung ändern?
Ja, er darf die Satzung ändern, soweit die Änderungen nur die Fassung betreffen. Außerdem kann er Beschlüsse der Mitgliedervertreterversammlung zur Satzungsänderung so weit abändern, wie es die Aufsichtsbehörde verlangt.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Exclusiv 2026