Bei der Ammerländer Versicherung VVaG und ihrer Fahrradversicherung ist die Mitgliedschaft direkt an den Versicherungsvertrag gekoppelt: Sie beginnt mit dem Abschluss des Vertrages und endet, sobald dieser abläuft. Wer aus dem Verein ausscheidet, hat dabei keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen.
Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Abschluss eines Versicherungsvertrages. Sie endet mit dessen Ablauf.
Ausgeschiedene Mitglieder haben keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen.
Was bedeutet das konkret?
Wer einen Versicherungsvertrag abschließt, wird damit zugleich Mitglied. Diese Mitgliedschaft läuft genau so lange wie der Vertrag und endet automatisch mit dessen Ablauf. Nach dem Ausscheiden besteht kein Anspruch auf das Vereinsvermögen.
Häufige Fragen
Wann beginnt meine Mitgliedschaft?
Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Abschluss eines Versicherungsvertrages.
Wann endet die Mitgliedschaft?
Sie endet mit dem Ablauf des Versicherungsvertrages.
Habe ich nach dem Ausscheiden Anspruch auf das Vereinsvermögen?
Nein, ausgeschiedene Mitglieder haben keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Exclusiv 2026