Bei der Ammerländer Versicherung VVaG in der Fahrrad-Sparte gilt das Kalenderjahr als Geschäftsjahr, und offizielle Veröffentlichungen des Vereins erfolgen grundsätzlich über den elektronischen Bundesanzeiger.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Veröffentlichungen des Vereins sind grundsätzlich im elektronischen Bundesanzeiger zu machen.
Was bedeutet das konkret?
Das Geschäftsjahr des Vereins entspricht dem Kalenderjahr. Wenn der Verein etwas offiziell bekannt machen möchte, geschieht dies grundsätzlich über den elektronischen Bundesanzeiger.
Häufige Fragen
Welcher Zeitraum gilt als Geschäftsjahr?
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Wo werden Bekanntmachungen des Vereins veröffentlicht?
Veröffentlichungen des Vereins werden grundsätzlich im elektronischen Bundesanzeiger vorgenommen.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Exclusiv 2026