Bei der Fahrradversicherung der Ammerländer Versicherung VVaG entfällt der Versicherungsschutz, wenn Sie eine Obliegenheit vorsätzlich verletzen, während der Versicherer bei grober Fahrlässigkeit seine Leistung entsprechend der Schwere Ihres Verschuldens kürzen darf – allerdings nur nach einem gesonderten Hinweis in Textform und mit klaren Ausnahmen, die den Schutz erhalten können.
Wenn Sie eine der genannten Obliegenheiten vorsätzlich verletzen, verlieren Sie den Versicherungsschutz.
Bei grob fahrlässiger Verletzung einer Obliegenheit sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
Beides gilt nur, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform (zum Beispiel E-Mail oder Brief) auf diese Rechtsfolgen hingewiesen haben.
Weisen Sie nach, dass die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt wurde, bleibt der Versicherungsschutz bestehen.
Der Versicherungsschutz bleibt auch bestehen, wenn Sie nachweisen, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistung ursächlich war.
Das gilt für vorsätzliche und grob fahrlässige Obliegenheitsverletzungen, nicht aber, wenn Sie oder die versicherte Person die Obliegenheit arglistig verletzt haben.
Was bedeutet das konkret?
Wer eine Obliegenheit absichtlich verletzt, verliert seinen Versicherungsschutz. Bei grober Fahrlässigkeit darf der Versicherer die Leistung je nach Schwere des Verschuldens kürzen. Beides greift aber nur, wenn der Versicherer zuvor in Textform auf diese Folgen hingewiesen hat. Der Schutz bleibt bestehen, wenn Sie nachweisen, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorlag oder dass die Verletzung keine Auswirkung auf den Versicherungsfall oder die Leistung hatte – außer bei arglistiger Verletzung.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ich eine Obliegenheit absichtlich verletze?
Bei einer vorsätzlichen Verletzung einer der genannten Obliegenheiten verlieren Sie den Versicherungsschutz.
Wie wirkt sich grobe Fahrlässigkeit auf die Leistung aus?
Bei grob fahrlässiger Verletzung einer Obliegenheit darf der Versicherer seine Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis kürzen.
Unter welcher Voraussetzung darf der Versicherer diese Folgen überhaupt geltend machen?
Verlust des Versicherungsschutzes und Leistungskürzung gelten nur, wenn der Versicherer Sie zuvor durch gesonderte Mitteilung in Textform, etwa per E-Mail oder Brief, auf diese Rechtsfolgen hingewiesen hat.
Kann der Versicherungsschutz trotz Obliegenheitsverletzung bestehen bleiben?
Ja. Der Schutz bleibt bestehen, wenn Sie nachweisen, dass die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt wurde oder dass die Verletzung weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistung ursächlich war. Bei arglistiger Verletzung gilt dies jedoch nicht.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Exclusiv 2026