Bei der Fahrradversicherung der Ammerländer Versicherung VVaG sollen Anzeigen und Erklärungen an die Hauptverwaltung oder die im Versicherungsschein genannte Geschäftsstelle gerichtet werden, während für Schadenmeldungen ein telefonischer 24-Stunden-Service bereitsteht. Wer eine Anschriften- oder Namensänderung nicht mitteilt, muss beachten, dass ein eingeschriebener Brief an die letzte bekannte Adresse drei Tage nach Absendung als zugegangen gilt.
Alle für ROLAND bestimmten Anzeigen und Erklärungen sollen an die Hauptverwaltung gerichtet werden. Alternativ können sie an die Geschäftsstelle gerichtet werden, die im Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnet ist.
Für die Meldung von Schadenfällen steht der versicherten Person der telefonische 24-Stunden-Service zur Verfügung.
Hat die versicherte Person ROLAND eine Änderung ihrer Anschrift oder eine Namensänderung nicht mitgeteilt, gilt Folgendes: Für eine Willenserklärung, die ihr gegenüber abzugeben ist, genügt die Absendung eines eingeschriebenen Briefes an die letzte bekannte Anschrift. Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung des Briefes als zugegangen.
Was bedeutet das konkret?
Mitteilungen an den Versicherer sollen an die Hauptverwaltung oder die im Versicherungsschein genannte zuständige Geschäftsstelle gehen. Für Schadenmeldungen gibt es einen telefonischen 24-Stunden-Service. Wer eine neue Anschrift oder einen geänderten Namen nicht meldet, muss damit rechnen, dass ein eingeschriebener Brief an die zuletzt bekannte Adresse bereits drei Tage nach dem Absenden als zugestellt gilt.
Häufige Fragen
Wohin sollen Anzeigen und Erklärungen geschickt werden?
An die Hauptverwaltung oder an die Geschäftsstelle, die im Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnet ist.
Wie kann ich einen Schadenfall melden?
Für die Meldung von Schadenfällen steht der versicherten Person ein telefonischer 24-Stunden-Service zur Verfügung.
Was passiert, wenn ich eine Adress- oder Namensänderung nicht mitteile?
Dann genügt für eine an Sie zu richtende Willenserklärung die Absendung eines eingeschriebenen Briefes an die letzte bekannte Anschrift. Diese Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung als zugegangen.
Ab wann gilt ein eingeschriebener Brief bei nicht gemeldeter Adressänderung als zugegangen?
Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung des Briefes als zugegangen.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Exclusiv 2026