Wird Ihr Fahrrad durch Panne, Unfall oder Diebstahl auf einer Reise lahmgelegt, hilft die Ammerländer Versicherung VVaG mit dem Fahrrad-Schutzbrief unter anderem durch Pannenhilfe, Abschleppen, Bergung bis 2.000 EURO, Ersatzfahrrad bis 50 EURO am Tag für höchstens 14 Tage, Übernachtungskosten, Weiter- und Rückfahrt bis 500 EURO sowie Notfall-Bargeld als zinsloses Darlehen bis 1.500 EURO. Der Assisteur ROLAND organisiert die Hilfe, damit die versicherte Person schnellstmöglich wieder mobil ist.
Nach einem Schadenfall unterstützt ROLAND die versicherte Person mit aktiver Hilfe und übernimmt die nachfolgenden Leistungen, um die versicherte Person schnellstmöglich wieder mobil zu machen. Die Leistungen sind versichert, wenn eine der folgenden Situationen eintritt:
- Das versicherte Fahrrad ist infolge einer Panne oder eines Unfalls nicht mehr fahrbereit.
- Die versicherte Person wird durch einen Unfall mit dem versicherten Fahrrad verletzt.
- Die versicherte Person erkrankt während einer Reise mit dem Fahrrad schwerwiegend.
Bereits ab Wohnort der versicherten Person erbringt ROLAND folgende Leistungen
24-Stunden Service
ROLAND unterstützt die versicherte Person auch bei technischen Problemen mit ihrem Fahrrad. Bei Anruf der 24-Stunden Hotline informiert ROLAND über die nächstgelegene Fahrrad-Werkstatt.
Pannenhilfe
Sofern in der Nähe des Schadenortes eine qualifizierte mobile Pannenhilfe verfügbar ist und diese Leistung in zumutbarer Zeit nach Schadenmeldung angeboten werden kann, sorgt ROLAND für den Einsatz dieser mobilen Pannenhilfe am Leistungsort und übernimmt die dadurch entstehenden Kosten. Kosten für Ersatzteile übernimmt ROLAND nicht.
Organisiert sich die versicherte Person diese Hilfeleistung selbst, übernimmt ROLAND Kosten bis 50 EURO.
Leistungen ab einer Entfernung von 3 km vom Wohnort
Abschleppen
Kann das versicherte Fahrrad an der Schadenstelle oder dem Leistungsort nicht wieder fahrbereit gemacht werden, sorgt ROLAND für das Abschleppen des Fahrrades einschließlich Gepäck bis zur nächsten geeigneten Fahrrad-Werkstatt und übernimmt die dadurch entstehenden Kosten in unbegrenzter Höhe. Liegt der Wohnort näher als die nächste geeignete Fahrrad-Werkstatt, erfolgt das Abschleppen bis zum Wohnsitz.
Ist ein von der versicherten Person gewünschter Zielort näher gelegen oder in gleicher Entfernung erreichbar, kann der Abtransport nach einvernehmlicher Abstimmung mit der versicherten Person anstelle des Abschleppens zur Fahrrad-Werkstatt bzw. zum Wohnsitz auch dorthin erfolgen.
Beauftragt die versicherte Person direkt ein Unternehmen, das das Abschleppen selbst leistet, übernimmt ROLAND die Kosten für die Hilfsleistung bis zu einem Höchstbetrag von 150 EURO.
Zusätzlich übernimmt ROLAND die Kosten für den separaten Transport von Gepäck und Ladung bis zu 200 EURO, wenn ein Transport zusammen mit dem Fahrrad nicht möglich ist.
Nimmt die versicherte Person die Abschlepp- und Transportleistung bei einem Dritten in Anspruch, insbesondere bei einem Automobilclub (z. B. im Rahmen von Clubleistungen) oder bei einem Fahrzeug-Hersteller (z. B. im Rahmen einer Mobilitätsgarantie), übernimmt ROLAND keine Kosten.
Bergung
Ist das versicherte Fahrrad nach einem Unfall von der Straße oder einem öffentlich befahrbaren Fahrradweg abgekommen, sorgt ROLAND für seine Bergung und/oder Abtransport einschließlich Gepäck und übernimmt die dadurch entstehenden Kosten bis zu 2.000 EURO.
Sofern die Bergung behördlich angewiesen ist, übernimmt ROLAND die entstehenden Kosten in voller Höhe.
Leistungen nach Diebstahl
Die nachfolgend beschriebenen Leistungen erbringt ROLAND auch, wenn der versicherten Person auf einer Reise das Fahrrad gestohlen wurde und dieser Diebstahl polizeilich gemeldet wurde.
PickUp durch Familie und Freunde
Nach Meldung eines Schadenfalls können Sie – nach Abstimmung mit ROLAND – sich selbst und Ihr Fahrrad von Ihnen nahestehenden Personen abholen lassen. Für diesen Transport erstattet ROLAND Ihnen einen pauschalen Ausgleich von 50 EURO, wenn Sie ROLAND die Reparatur des Fahrrads nachweisen können. Reparaturkosten übernimmt ROLAND nicht.
Nimmt die versicherte Person die Leistungen Pannenhilfe, Abschleppen oder die Leistung Weiter-/Rückfahrt in Anspruch, übernimmt ROLAND keine Kosten für PickUp durch Familie und Freunde.
Weiter- oder Rückfahrt
ROLAND organisiert die Weiterfahrt zu Ihrem ständigen Wohnsitz im Inland oder zu Ihrem Zielort, entsprechend der örtlichen Gegebenheiten, wahlweise durch ÖPNV, Sharing-Anbieter oder Taxi. Dies gilt auch für die Rückfahrt vom Zielort zu Ihrem Wohnsitz sowie die Abholung des wieder fahrbereiten Fahrrads. ROLAND übernimmt hierbei entstehende Kosten bis zur Höhe von 500 EURO für:
- die Fahrt vom Schadenort zum Wohnsitz oder für die Fahrt vom Schadenort zum Zielort,
- die Rückfahrt vom Zielort zum Wohnsitz,
- die Fahrt zum Schadenort für eine Person, wenn das wieder fahrbereite Fahrrad dort abgeholt werden soll.
Nimmt die versicherte Person die Leistung PickUp durch Familie und Freunde oder die Leistung Ersatzfahrrad in Anspruch, übernimmt ROLAND keine Kosten für Weiter- oder Rückfahrt.
Ersatzfahrrad
ROLAND vermittelt der versicherten Person ein Ersatzfahrrad und übernimmt die Kosten für die Anmietung bis zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft oder bis zum Wiederauffinden des gestohlenen Fahrrads, sofern es in einem fahrbereiten Zustand ist. ROLAND zahlt dabei für längstens 14 (vierzehn) Tage maximal 50 EURO je Tag.
Nimmt die versicherte Person die Leistungen Weiter- und Rückfahrt oder die Leistung Mobilitätsbudget in Anspruch, übernimmt ROLAND keine Ersatzfahrradkosten.
Mobilitätsbudget
Sofern Sie ROLAND einen Schadenfall melden, jedoch die Leistungen Weiter- und Rückfahrt nicht in Anspruch nehmen möchten, stellt ROLAND Ihnen ein Mobilitätsbudget in Höhe von 50 EURO für Fahrten mit ÖPNV, Taxi etc. zur freien Verfügung.
Nimmt die versicherte Person die Leistungen Weiter- und Rückfahrt oder die Leistung Ersatzfahrrad in Anspruch, stellt ROLAND der versicherten Person kein Mobilitätsbudget zur Verfügung.
Übernachtungskosten
ROLAND reserviert auf Wunsch eine Übernachtungsmöglichkeit im nächstgelegenen Hotel und übernimmt die Übernachtungskosten für höchstens fünf Nächte bis zu dem Tag, an dem das versicherte Fahrrad wiederhergestellt wurde. ROLAND erstattet bis zu 80 EURO je Übernachtung.
Nimmt die versicherte Person die Leistung Weiter- und Rückfahrt in Anspruch, übernimmt ROLAND die Übernachtungskosten nur für eine Nacht.
Fahrrad-Rücktransport
Kann das versicherte Fahrrad am Schadenort oder in dessen Nähe nicht innerhalb von drei Werktagen fahrbereit gemacht werden und übersteigen die voraussichtlichen Reparaturkosten nicht den Betrag, der am Schadentag in Deutschland für ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrrad aufgewendet werden muss, sorgt ROLAND für den Transport des versicherten Fahrrads zu einer Werkstatt an einem anderen Ort. ROLAND übernimmt die dadurch entstehenden Kosten bis zur Höhe der Kosten für einen Rücktransport an den ständigen Wohnsitz im Inland der versicherten Person.
Diese Leistung erbringt ROLAND auch, wenn das versicherte Fahrrad nach einem Diebstahl wiederaufgefunden wird oder wenn Sie aufgrund einer unfallbedingten Verletzung oder wegen einer schweren Erkrankung nicht in der Lage sind, das Fahrrad zum Zielort zu fahren.
Wird vor dem Rücktransport festgestellt, dass ein zum versicherten Fahrrad (E-Bike, Pedelec oder ähnliches) gehörender Akku beschädigt ist oder so beschädigt sein könnte, dass ein Transport nur als Gefahrgut zulässig ist, leistet ROLAND nur für den Rücktransport des Fahrrades ohne Akku.
Fahrrad-Verschrottung
Muss das versicherte Fahrrad im europäischen Ausland verzollt oder verschrottet werden, übernimmt ROLAND die Erledigung und die Kosten hierfür sowie die Kosten des Transportes vom Schadenort zum Einstellort. Aus der Verschrottung anfallende Resterträge werden an die versicherte Person ausbezahlt.
Gepäck lässt ROLAND zu Ihrem Wohnsitz transportieren, wenn ein Transport zusammen mit dem gewählten Heimreisemittel nicht möglich ist. Die Kosten des Transportes übernimmt ROLAND bis zum Wert der Bahnfracht.
Eine Verzollung oder Verschrottung erfolgt nicht, wenn gesetzliche Bestimmungen dem entgegenstehen.
Notfall-Bargeld
Gerät die versicherte Person auf einer Reise im Ausland durch den Verlust von Zahlungsmitteln in eine finanzielle Notlage, stellt ROLAND den Kontakt zur Hausbank der versicherten Person her und vermittelt eine schnelle Auszahlung von Bargeld am Reiseort der versicherten Person.
Ist dies nicht binnen 24 Stunden nach dem auf die Schadenmeldung folgenden Werktag möglich, stellt ROLAND der versicherten Person ein zinsloses Darlehen von bis zu 1.500 EURO je Schadenfall zur Verfügung und trägt die Kosten für Überweisung und Auszahlung bis zu 100 EURO.
Psychologische Ersthilfe nach einem Verkehrsunfall
Nach einem Verkehrsunfall stellen wir für Sie den Kontakt zu einem Psychologen mit Online-Sprechstunde her und übernehmen die dabei anfallenden Kosten für eine Ersthilfe-Beratung.
Telefonische rechtliche Erstberatung
Wir vermitteln Ihnen nach einem Verkehrsunfall mit dem versicherten Fahrrad eine telefonische Rechtsberatung für einen ersten telefonischen Rat oder eine erste telefonische Auskunft durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt in Rechtsangelegenheiten, die im unmittelbaren Zusammenhang mit Ihrem Verkehrsunfall stehen. Es muss deutsches Recht anwendbar sein. Außerdem darf diese Rechtsberatung nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit des Rechtsanwalts zusammenhängen.
Was bedeutet das konkret?
Bleibt Ihr Fahrrad wegen Panne, Unfall oder Diebstahl liegen, werden Sie verletzt oder erkranken Sie auf einer Reise schwer, organisiert ROLAND aktive Hilfe und trägt viele Kosten. Dazu zählen unter anderem Pannenhilfe, Abschleppen, Bergung, ein Ersatzfahrrad, Weiter- und Rückfahrt, Übernachtung, Rücktransport, Notfall-Bargeld sowie psychologische und rechtliche Erstberatung. Für die einzelnen Leistungen gelten bestimmte Höchstbeträge und Voraussetzungen. Einige Leistungen schließen sich gegenseitig aus – nutzen Sie eine bestimmte Hilfe, entfällt für dieselbe Situation manchmal eine andere.
Häufige Fragen
In welchen Fällen greift die Hilfe des Schutzbriefes überhaupt?
Die Leistungen greifen, wenn das versicherte Fahrrad durch eine Panne oder einen Unfall nicht mehr fahrbereit ist, wenn die versicherte Person durch einen Unfall mit dem Fahrrad verletzt wird oder wenn sie während einer Reise mit dem Fahrrad schwerwiegend erkrankt.
Wie lange und wie viel zahlt ROLAND für ein Ersatzfahrrad?
ROLAND vermittelt ein Ersatzfahrrad und übernimmt die Anmietkosten bis zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft oder bis zum Wiederauffinden des gestohlenen Fahrrads. Gezahlt wird für längstens 14 Tage maximal 50 EURO je Tag. Wird gleichzeitig die Leistung Weiter- und Rückfahrt oder das Mobilitätsbudget genutzt, entfallen die Ersatzfahrradkosten.
Was passiert, wenn ich im Ausland ohne Geld dastehe?
Gerät die versicherte Person im Ausland durch Verlust von Zahlungsmitteln in eine finanzielle Notlage, stellt ROLAND den Kontakt zur Hausbank her und vermittelt eine schnelle Bargeldauszahlung. Ist das nicht binnen 24 Stunden nach dem auf die Schadenmeldung folgenden Werktag möglich, gibt es ein zinsloses Darlehen bis zu 1.500 EURO je Schadenfall; die Kosten für Überweisung und Auszahlung trägt ROLAND bis zu 100 EURO.
Gelten die Leistungen auch nach einem Diebstahl des Fahrrads?
Ja, bestimmte Leistungen erbringt ROLAND auch, wenn der versicherten Person auf einer Reise das Fahrrad gestohlen wurde. Voraussetzung ist, dass der Diebstahl polizeilich gemeldet wurde.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Exclusiv 2026