Bei der Fahrradversicherung der Ammerländer Versicherung VVaG müssen alle Anzeigen und Erklärungen des Versicherungsnehmers grundsätzlich in Textform an den Versicherer gerichtet werden, etwa per E-Mail oder Brief. Nur wenn für einen bestimmten Fall eine andere Regelung gilt, gilt diese Vorgabe nicht.
Alle Anzeigen und Erklärungen des Versicherungsnehmers sind in Textform an den Versicherer zu richten. Zur Textform zählen zum Beispiel E-Mail oder Brief.
Dies gilt, soweit nichts anderes gesondert geregelt ist.
Was bedeutet das konkret?
Wer als Versicherungsnehmer dem Versicherer etwas mitteilen oder erklären möchte, muss dies in Textform tun. Damit sind schriftliche Formen wie E-Mail oder Brief gemeint. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn für einen bestimmten Fall ausdrücklich etwas anderes festgelegt ist.
Häufige Fragen
In welcher Form muss ich als Versicherungsnehmer Erklärungen abgeben?
Anzeigen und Erklärungen sind in Textform an den Versicherer zu richten, also zum Beispiel per E-Mail oder Brief.
Was zählt hier als Textform?
Als Beispiele für die Textform werden E-Mail und Brief genannt.
Gilt die Textform immer?
Die Textform gilt, soweit nichts anderes gesondert geregelt ist. In solchen Sonderfällen kann eine abweichende Regelung greifen.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Exclusiv 2026