Bei der Fahrradversicherung der Ammerländer Versicherung VVaG gibt es Fälle, in denen kein Versicherungsschutz besteht: nicht ersetzt werden vorsätzlich vom Versicherungsnehmer verursachte Schäden, Akkuschäden durch unsachgemäßes Aufladen, Serienschäden und Rückrufaktionen des Herstellers sowie Kosten für Wartung und Inspektion.
Nicht versichert sind:
- Schäden, die der Versicherungsnehmer vorsätzlich herbeigeführt hat;
- Schäden am Akku durch nicht sachgemäße Aufladung;
- Serienschäden sowie Rückrufaktionen seitens des Herstellers;
- Aufwendungen für Wartungsarbeiten oder Inspektionen.
Was bedeutet das konkret?
Bestimmte Schäden und Kosten sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Dazu zählen Schäden, die der Versicherungsnehmer absichtlich herbeiführt, sowie Akkuschäden, die durch falsches Aufladen entstehen. Ebenfalls nicht abgedeckt sind Serienschäden und Rückrufaktionen des Herstellers sowie die Kosten für Wartung und Inspektion.
Häufige Fragen
Sind absichtlich verursachte Schäden am Fahrrad versichert?
Nein. Schäden, die der Versicherungsnehmer vorsätzlich herbeigeführt hat, sind nicht versichert.
Zahlt die Versicherung bei einem Akkuschaden durch falsches Laden?
Nein. Schäden am Akku, die durch nicht sachgemäße Aufladung entstehen, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Werden Wartungs- und Inspektionskosten erstattet?
Nein. Aufwendungen für Wartungsarbeiten oder Inspektionen sind nicht versichert.
Besteht Versicherungsschutz bei Serienschäden oder einem Rückruf des Herstellers?
Nein. Serienschäden sowie Rückrufaktionen seitens des Herstellers sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Exclusiv 2026