Bei der Fahrrad-Vollkaskoversicherung der Ammerländer Versicherung VVaG darf der Versicherer die Tarife bestehender Verträge an die Schaden- und Kostenentwicklung anpassen, um das ursprünglich vereinbarte Verhältnis von Versicherungsschutz und Prämie wiederherzustellen. Eine solche Anpassung kann die Prämie senken oder erhöhen; bei einer Erhöhung erhält der Versicherungsnehmer mindestens einen Monat vorher eine Mitteilung und kann kündigen oder die Umstellung auf den Neugeschäftstarif verlangen.
Der Versicherer ist berechtigt, seine Tarife für die Fahrrad-Vollkaskoversicherung mit sofortiger Wirkung für bestehende Versicherungsverträge an die Schaden- und Kostenentwicklung anzupassen. Ziel ist es, das bei Vertragsabschluss vereinbarte Verhältnis von Leistung (Gewährung von Versicherungsschutz) und Gegenleistung (Zahlung der Versicherungsprämie) wieder herzustellen. Dabei hat der Versicherer die anerkannten Grundsätze der Versicherungsmathematik und der Versicherungstechnik zu berücksichtigen.
Ergibt sich eine solche Anpassung, kann damit eine Verminderung oder eine Erhöhung eines Tarifes verbunden sein. Bei einer Erhöhung darf die Anpassung nur bis zur Höhe der Tarifprämie im Neugeschäft für vergleichbaren Versicherungsschutz erfolgen.
Die sich aus einer Anpassung ergebenden Änderungen werden mit Beginn der nächsten Versicherungsperiode wirksam. Ist die Zahlung der Jahresprämie in Raten vereinbart, gilt als Zeitpunkt die jeweilige Hauptfälligkeit.
Eine Prämienerhöhung wird der Versicherer dem Versicherungsnehmer spätestens einen Monat vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens mitteilen. Der Versicherungsnehmer kann innerhalb eines Monats nach Mitteilung der Prämienerhöhung:
- den Versicherungsvertrag kündigen, frühestens mit Wirkung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Prämienerhöhung, oder
- die Umstellung des Vertrages auf Neugeschäftstarif und Neugeschäftsbedingungen verlangen.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer kann die Prämie für bestehende Fahrrad-Vollkaskoverträge anpassen, wenn sich Schäden und Kosten verändern, damit Leistung und Gegenleistung wieder im ursprünglichen Verhältnis stehen. Dabei kann die Prämie sinken oder steigen, wobei eine Erhöhung höchstens bis zur Prämie für vergleichbaren neuen Versicherungsschutz reicht. Wird die Prämie erhöht, muss der Versicherer dies mindestens einen Monat vorher mitteilen. Der Versicherungsnehmer kann dann kündigen oder eine Umstellung auf die Neugeschäftskonditionen verlangen.
Häufige Fragen
Darf die Fahrradversicherung die Beiträge während der Vertragslaufzeit erhöhen?
Ja. Der Versicherer darf die Tarife bestehender Verträge an die Schaden- und Kostenentwicklung anpassen, um das vereinbarte Verhältnis von Versicherungsschutz und Prämie wiederherzustellen. Damit kann die Prämie sowohl gesenkt als auch erhöht werden.
Wie hoch darf eine Beitragserhöhung ausfallen?
Bei einer Erhöhung darf die Anpassung nur bis zur Höhe der Tarifprämie im Neugeschäft für vergleichbaren Versicherungsschutz erfolgen.
Wann werde ich über eine Beitragserhöhung informiert?
Der Versicherer teilt eine Prämienerhöhung spätestens einen Monat vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens mit.
Was kann ich tun, wenn mein Beitrag erhöht wird?
Innerhalb eines Monats nach Mitteilung der Erhöhung können Sie den Vertrag kündigen – frühestens mit Wirkung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung – oder die Umstellung auf Neugeschäftstarif und Neugeschäftsbedingungen verlangen.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Exclusiv 2026