Bei der Ammerländer Versicherung VVaG in der Fahrradversicherung erstattet der Versicherer je nach Schadenfall den Wiederbeschaffungswert im neuwertigen Zustand oder die notwendigen Reparaturkosten – etwa bei Diebstahl, Vandalismus, Totalschaden oder Verschleiß, jeweils bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Für Schäden bei Wettkämpfen gilt eine Selbstbeteiligung, und für Verschleiß können Wartezeiten von sechs Monaten greifen.
Entschädigung bei strafbaren Handlungen eines Dritten
Der Versicherer erstattet den Wiederbeschaffungswert in gleicher Art und Güte im neuwertigen Zustand, maximal die vereinbarte Versicherungssumme.
Entschädigung bei Vandalismus / Beschädigung
Bei einem Teilschaden erstattet der Versicherer die angefallenen notwendigen Reparaturkosten. Dazu zählen Ersatzteile in gleicher Art und Güte sowie der Arbeitslohn, soweit sie die Verkehrs- und Funktionstüchtigkeit wiederherstellen. Die Erstattung ist auf die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt. Ist das zur Funktion des Fahrrades dienende Ersatzteil nicht mehr verfügbar, wird ein Totalschaden des Fahrrades unterstellt. Die Entschädigung erfolgt dann nach den Regeln für den Totalschaden.
Bei einem Totalschaden erstattet der Versicherer den Wiederbeschaffungswert in gleicher Art und Güte im neuwertigen Zustand. Davon wird ein vorhandener Restwert abgezogen. Die Erstattung ist auf die Versicherungssumme begrenzt. Ein Totalschaden liegt vor, wenn die erforderlichen Kosten der Reparatur des Fahrrades dessen Wiederbeschaffungswert übersteigen. Der Restwert ist der Veräußerungswert des Fahrrades im beschädigten oder zerstörten Zustand.
Für Beschädigungen, die während der Teilnahme an Wettkämpfen entstehen, gilt eine Selbstbeteiligung in Höhe von 25 %.
Entschädigung bei Verschleiß
Der Versicherer erstattet die Reparaturkosten, die durch Verschleiß notwendig werden. Dazu zählen Ersatzteile in gleicher Art und Güte sowie der Arbeitslohn. Nach einer Entschädigungsleistung, die durch Verschleißschäden notwendig wird, beginnt für Reifen und Bremsen jeweils eine erneute sechsmonatige Wartezeit. Diese startet am 1. des auf den Auszahlungstag folgenden Monats.
Verschleiß an gebrauchten Rädern
Für Fahrräder, die bei Versicherungsbeginn älter als 12 Monate sind, beginnt der Versicherungsschutz für Verschleißschäden erst nach Ablauf von 6 Monaten nach Versicherungsbeginn. Bei Nachweis einer lückenlosen Vorversicherung entfällt die Wartezeit. Voraussetzung für den Entfall der Wartezeit ist, dass die lückenlose Vorversicherung gleichwertigen Versicherungsschutz hinsichtlich Schäden durch Verschleiß bietet, der dem Umfang dieses Vertrages entspricht. Den Nachweis einer Vorversicherung hat der Versicherungsnehmer zu erbringen.
Was bedeutet das konkret?
Wird das Fahrrad gestohlen oder durch eine Straftat entzogen, gibt es den Wiederbeschaffungswert im neuwertigen Zustand, höchstens bis zur Versicherungssumme. Bei Beschädigung übernimmt der Versicherer die Reparaturkosten; bei einem Totalschaden zahlt er den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert. Auch Verschleißreparaturen werden erstattet, wobei für Reifen und Bremsen nach einer Auszahlung erneut sechs Monate Wartezeit gelten. Bei älteren Rädern greift der Verschleißschutz erst nach sechs Monaten, sofern keine lückenlose Vorversicherung nachgewiesen wird.
Häufige Fragen
Was wird bei einem Fahrraddiebstahl erstattet?
Der Versicherer erstattet den Wiederbeschaffungswert in gleicher Art und Güte im neuwertigen Zustand, höchstens bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Wann liegt ein Totalschaden vor und wie wird abgerechnet?
Ein Totalschaden liegt vor, wenn die erforderlichen Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen. Dann wird der Wiederbeschaffungswert im neuwertigen Zustand abzüglich eines vorhandenen Restwerts erstattet, maximal die Versicherungssumme.
Gibt es bei Schäden während eines Wettkampfs eine Selbstbeteiligung?
Ja. Für Beschädigungen, die während der Teilnahme an Wettkämpfen entstehen, gilt eine Selbstbeteiligung in Höhe von 25 %.
Welche Wartezeit gilt für Verschleiß bei gebrauchten Rädern?
Bei Rädern, die zu Versicherungsbeginn älter als 12 Monate sind, beginnt der Verschleißschutz erst 6 Monate nach Versicherungsbeginn. Mit Nachweis einer lückenlosen, gleichwertigen Vorversicherung entfällt diese Wartezeit; den Nachweis muss der Versicherungsnehmer erbringen.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Exclusiv 2026