Die Ammerländer Versicherung VVaG betreibt in ihrem Fahrrad-Bereich als Verein die Sach- und Unfallversicherung und darf zusätzlich Versicherungen gegen festes Entgelt abschließen, bei denen der Versicherungsnehmer nicht Mitglied wird, sowie aktive Rückversicherungen betreiben. Für diese Geschäfte gilt eine Höchstgrenze von 15 % der Gesamtbeitragseinnahme; das Geschäftsgebiet erstreckt sich auf Deutschland und die übrigen EU-Staaten.
Der Verein betreibt die Sach- und Unfallversicherung. Er ist außerdem berechtigt, Versicherungen gegen festes Entgelt so abzuschließen, dass der Versicherungsnehmer nicht Mitglied des Vereins wird. Darüber hinaus darf er aktive Rückversicherungen betreiben. Auf diese Versicherungen zusammen darf höchstens 15 % der Gesamtbeitragseinnahme entfallen.
Der Verein darf für übernommene Versicherungen Rückversicherungsverträge abschließen.
Der Verein hat das Recht, durch seine Organisation Versicherungen in allen Sparten zu vermitteln.
Das Geschäftsgebiet umfasst Deutschland sowie die übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-Staaten).
Was bedeutet das konkret?
Der Verein bietet Sach- und Unfallversicherung an und kann daneben auch Verträge gegen festes Entgelt abschließen, bei denen der Kunde kein Vereinsmitglied wird, sowie aktive Rückversicherungen betreiben – wobei diese Geschäfte höchstens 15 % der gesamten Beitragseinnahmen ausmachen dürfen. Für übernommene Versicherungen darf er selbst Rückversicherungsverträge schließen und über seine Organisation Versicherungen aller Sparten vermitteln. Sein Tätigkeitsgebiet erstreckt sich auf Deutschland und die übrigen EU-Staaten.
Häufige Fragen
Welche Versicherungen betreibt der Verein?
Der Verein betreibt die Sach- und Unfallversicherung. Zusätzlich darf er Versicherungen gegen festes Entgelt abschließen, bei denen der Versicherungsnehmer nicht Mitglied wird, und aktive Rückversicherungen betreiben.
Gibt es eine Obergrenze für Geschäfte, bei denen der Kunde kein Mitglied wird?
Ja. Auf Versicherungen gegen festes Entgelt ohne Mitgliedschaft und aktive Rückversicherungen zusammen darf höchstens 15 % der Gesamtbeitragseinnahme entfallen.
In welchen Ländern ist der Verein tätig?
Das Geschäftsgebiet umfasst Deutschland sowie die übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-Staaten).
Darf der Verein auch andere Sparten vermitteln?
Ja, der Verein hat das Recht, durch seine Organisation Versicherungen in allen Sparten zu vermitteln.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Exclusiv 2026