Bei der Fahrrad-Versicherung der Ammerländer Versicherung VVaG stehen die Rechte aus dem Vertrag ausschließlich Ihnen als Versicherungsnehmer zu – auch dann, wenn die Unfallversicherung für eine andere Person besteht. Leistungen werden an Sie ausgezahlt, selbst wenn der Unfall einer anderen versicherten Person zugestoßen ist, und die Regelungen gelten ebenso für Rechtsnachfolger und sonstige Anspruchsteller.
Die Ausübung der Rechte aus diesem Vertrag steht ausschließlich Ihnen als Versicherungsnehmer zu. Das gilt auch dann, wenn die Versicherung gegen Unfälle abgeschlossen ist, die einem anderen zustoßen (Fremdversicherung).
Wir zahlen Leistungen aus dem Versicherungsvertrag auch dann an Sie aus, wenn der Unfall nicht Ihnen, sondern einer anderen versicherten Person zugestoßen ist. Sie sind neben der versicherten Person für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich.
Rechtsnachfolger und sonstige Anspruchsteller
Alle für Sie geltenden Bestimmungen sind auf Ihren Rechtsnachfolger und sonstige Anspruchsteller entsprechend anzuwenden.
Was bedeutet das konkret?
Nur der Versicherungsnehmer kann die Rechte aus dem Vertrag ausüben – selbst wenn die Versicherung für Unfälle einer anderen Person besteht. Auch wenn eine andere versicherte Person einen Unfall erleidet, wird die Leistung an den Versicherungsnehmer ausgezahlt, und dieser bleibt gemeinsam mit der versicherten Person für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich. Die gleichen Regeln gelten für Rechtsnachfolger und sonstige Anspruchsteller.
Häufige Fragen
Wer darf die Rechte aus dem Vertrag ausüben?
Ausschließlich Sie als Versicherungsnehmer. Das gilt auch bei einer Fremdversicherung, also wenn die Versicherung gegen Unfälle abgeschlossen ist, die einem anderen zustoßen.
An wen wird gezahlt, wenn eine andere versicherte Person einen Unfall hat?
Die Leistungen aus dem Versicherungsvertrag werden auch dann an Sie als Versicherungsnehmer ausgezahlt, wenn der Unfall nicht Ihnen, sondern einer anderen versicherten Person zugestoßen ist.
Wer ist für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich?
Sie sind neben der versicherten Person für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich.
Gelten die Bestimmungen auch für Rechtsnachfolger?
Ja, alle für Sie geltenden Bestimmungen sind auf Ihren Rechtsnachfolger und sonstige Anspruchsteller entsprechend anzuwenden.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Exclusiv 2026