Bei der Ammerländer Versicherung VVaG zahlt die Fahrrad-Unfallversicherung ein Krankenhaustagegeld von 25 Euro pro Kalendertag, wenn die versicherte Person nach einem Unfall vollstationär behandelt wird oder sich einer ambulanten chirurgischen Operation unterzieht. Die Leistung ist auf 50 Tage ab dem Unfalltag begrenzt, bei ambulanten Operationen werden pauschal 2 Tage gezahlt.
Ein Anspruch auf Krankenhaustagegeld besteht, wenn die versicherte Person eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt:
- Sie befindet sich unfallbedingt in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung.
- Sie unterzieht sich unfallbedingt einer ambulanten chirurgischen Operation und ist deswegen für mindestens 2 Tage ununterbrochen und vollständig in der Ausübung ihres Berufs beeinträchtigt.
War die versicherte Person zum Zeitpunkt des Unfalls nicht berufstätig, kommt es auf die allgemeine Fähigkeit an, Arbeit zu leisten.
Kuren oder Aufenthalte in Sanatorien und Erholungsheimen gelten nicht als medizinisch notwendige Heilbehandlung.
Höhe und Dauer der Leistung
Wir zahlen 25,- EURO Krankenhaustagegeld:
- für jeden Kalendertag der vollstationären Behandlung, längstens für 50 Tage ab dem Tag des Unfalls.
- für 2 Tage bei ambulanten chirurgischen Operationen.
Was bedeutet das konkret?
Nach einem Unfall gibt es ein tägliches Geld, wenn die versicherte Person im Krankenhaus vollstationär behandelt wird oder eine ambulante Operation hatte. Pro Tag der stationären Behandlung werden 25 Euro gezahlt, höchstens für 50 Tage nach dem Unfall. Bei einer ambulanten chirurgischen Operation gibt es pauschal 2 Tage Krankenhaustagegeld, sofern die Beeinträchtigung mindestens 2 Tage andauert. Kuren und Aufenthalte in Sanatorien oder Erholungsheimen zählen dabei nicht.
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Krankenhaustagegeld pro Tag?
Es werden 25,- Euro Krankenhaustagegeld für jeden Kalendertag der vollstationären Behandlung gezahlt.
Wie lange wird das Krankenhaustagegeld längstens gezahlt?
Bei vollstationärer Behandlung wird es längstens für 50 Tage ab dem Tag des Unfalls gezahlt.
Was gilt bei einer ambulanten chirurgischen Operation?
Bei einer ambulanten chirurgischen Operation werden 25,- Euro für 2 Tage gezahlt, wenn die versicherte Person deswegen für mindestens 2 Tage ununterbrochen und vollständig in der Ausübung ihres Berufs beeinträchtigt ist.
Zählen Kuren oder Aufenthalte in einem Sanatorium als Heilbehandlung?
Nein, Kuren oder Aufenthalte in Sanatorien und Erholungsheimen gelten nicht als medizinisch notwendige Heilbehandlung.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Exclusiv 2026