Bei der Fahrradversicherung der Ammerländer Versicherung VVaG sind neben dem Versicherungsnehmer auch alle berechtigten Nutzer des versicherten Fahrrades geschützt, sofern sie mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben und das 75. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Versicherte Personen sind:
- der Versicherungsnehmer
- alle berechtigten Nutzer des versicherten Fahrrades, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben und das 75. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
Was bedeutet das konkret?
Versichert ist zunächst der Versicherungsnehmer selbst. Darüber hinaus gilt der Schutz für alle berechtigten Nutzer des versicherten Fahrrades. Diese müssen jedoch mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben und dürfen das 75. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Häufige Fragen
Wer gilt als versicherte Person bei dieser Fahrradversicherung?
Versichert sind der Versicherungsnehmer sowie alle berechtigten Nutzer des versicherten Fahrrades, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben und das 75. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Sind auch andere Nutzer des Fahrrades mitversichert?
Ja, berechtigte Nutzer des versicherten Fahrrades sind mitversichert, sofern sie mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben und das 75. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Gibt es eine Altersgrenze für versicherte Nutzer?
Ja, berechtigte Nutzer dürfen das 75. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, um versichert zu sein.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Exclusiv 2026