Wer mit einem versicherten Fahrrad oder Pedelec verunglückt, erhält bei der Ammerländer Versicherung VVaG über die Fahrrad-Unfallversicherung Schutz: Geleistet wird bei unfallbedingter Invalidität und bei einem unfallbedingten Krankenhausaufenthalt. Versichert sind sowohl der Versicherungsnehmer selbst als auch berechtigte Nutzer während des Gebrauchs des Rades.
Die FUV bietet einen speziellen Versicherungsschutz für Unfälle, die Sie oder ein berechtigter Nutzer während des Gebrauchs Ihres versicherten Fahrrades oder Pedelecs erleiden.
Die Unfallversicherung leistet:
- bei unfallbedingter Invalidität
- bei einem unfallbedingten Krankenhausaufenthalt
Was bedeutet das konkret?
Die Fahrrad-Unfallversicherung greift, wenn Sie oder eine berechtigte Person beim Nutzen Ihres versicherten Fahrrades oder Pedelecs einen Unfall haben. Der Versicherer leistet in zwei Fällen: wenn der Unfall zu einer Invalidität führt und wenn er einen Krankenhausaufenthalt zur Folge hat.
Häufige Fragen
Wer ist durch die Fahrrad-Unfallversicherung geschützt?
Geschützt sind Sie selbst sowie jeder berechtigte Nutzer während des Gebrauchs des versicherten Fahrrades oder Pedelecs.
In welchen Fällen leistet die Unfallversicherung?
Sie leistet bei unfallbedingter Invalidität und bei einem unfallbedingten Krankenhausaufenthalt.
Für welche Fahrzeuge gilt der Unfallschutz?
Der Schutz gilt für Unfälle während des Gebrauchs Ihres versicherten Fahrrades oder Pedelecs.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Exclusiv 2026