Ansprüche aus dem Fahrrad-Schutzbrief der Ammerländer Versicherung VVaG verjähren drei Jahre nach Ablauf der Frist, wobei sich die Berechnung nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches richtet. Meldet die versicherte Person einen Anspruch an, ist die Verjährung so lange gehemmt, bis die Entscheidung des Versicherers in Textform zugeht.
Die Ansprüche aus dem Ammerländer Fahrrad-Schutzbrief verjähren nach Ablauf von drei Jahren. Die Berechnung dieser Frist richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Hat die versicherte Person einen Anspruch beim Versicherer angemeldet, ist die Verjährung gehemmt. Diese Hemmung gilt von der Anmeldung bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Ihnen die Entscheidung des Versicherers in Textform zugeht.
Was bedeutet das konkret?
Ansprüche aus dem Fahrrad-Schutzbrief verfallen nach drei Jahren, wobei die genaue Fristberechnung den allgemeinen Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches folgt. Wird ein Anspruch beim Versicherer angemeldet, läuft die Verjährungsfrist in dieser Zeit nicht weiter. Diese Pause dauert an, bis die Entscheidung des Versicherers in Textform bei der versicherten Person eintrifft.
Häufige Fragen
Nach welcher Zeit verjähren Ansprüche aus dem Fahrrad-Schutzbrief?
Die Ansprüche aus dem Ammerländer Fahrrad-Schutzbrief verjähren nach Ablauf von drei Jahren.
Wie wird die Verjährungsfrist berechnet?
Die Fristberechnung richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Was passiert mit der Verjährung, wenn ich einen Anspruch anmelde?
Meldet die versicherte Person einen Anspruch beim Versicherer an, ist die Verjährung von der Anmeldung an gehemmt – und zwar bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Entscheidung des Versicherers in Textform zugeht.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Exclusiv 2026