Für Zubehör und Gepäck rund ums versicherte Fahrrad zahlt die Ammerländer Versicherung VVaG je versicherter Sache bis zu 300 Euro, pro Versicherungsfall aber höchstens 1.000 Euro – erstattet wird jeweils der Neuwert, ganz ohne Selbstbeteiligung.
Die Entschädigungsleistung für Zubehör und Gepäck ist je versicherter Sache auf 300,- EURO begrenzt.
Die Maximalentschädigung pro Versicherungsfall beträgt für diese Sachen höchstens 1.000,- EURO.
Versichert ist der Neuwert.
Was bedeutet das konkret?
Bei einem Schaden an Zubehör und Gepäck ersetzt der Versicherer für jede versicherte Sache bis zu 300 Euro. Insgesamt zahlt er pro Versicherungsfall für solche Sachen aber nicht mehr als 1.000 Euro. Grundlage der Erstattung ist jeweils der Neuwert.
Häufige Fragen
Wie viel wird für einzelnes Zubehör oder Gepäck erstattet?
Je versicherter Sache ist die Entschädigung auf 300,- EURO begrenzt.
Gibt es eine Obergrenze pro Versicherungsfall für Zubehör und Gepäck?
Ja, die Maximalentschädigung pro Versicherungsfall beträgt für diese Sachen höchstens 1.000,- EURO.
Wird der Neuwert oder der Zeitwert ersetzt?
Versichert ist der Neuwert.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Exclusiv 2026