Bei der Fahrradversicherung der Ammerländer Versicherung VVaG sind auch Mieträder mitversichert, die der Versicherungsnehmer oder eine mit ihm im Haushalt lebende Person für höchstens 7 Tage bei einem gewerblichen Anbieter mietet – ebenso kostenfreie Leihräder einer Fachwerkstatt während einer Reparatur. Geschützt sind diese Räder unter anderem bei Diebstahl, Raub, Unfall, Sturz sowie Sturm und Brand, während bestimmte Radtypen vom Schutz ausgenommen bleiben.
Ergänzend zum versicherten Fahrrad Nr. 1 besteht Versicherungsschutz für alle Mieträder. Voraussetzung ist, dass der Versicherungsnehmer oder eine mit ihm im Haushalt lebende Person das Mietrad bei einem gewerblichen Anbieter mietet und nutzt. Der Mietzeitraum darf höchstens 7 Tage betrag.
Gleichgestellt sind Räder, die eine Fachwerkstatt kostenfrei zur Verfügung stellt, während sich das versicherte Rad in Reparatur befindet.
Nicht versichert sind:
- Fahrräder, für die eine Versicherungs- oder Führerscheinpflicht besteht
- Velomobile / vollverkleidete Fahrräder
- Dirt-Bikes
- Eigenbauten
- Fahrräder, die den Händlerverkaufspreis des versicherten Rades Nr. 1 übersteigen
Strafbare Handlungen eines Dritten
Eine Regulierung erfolgt bei Verlust des Fahrrades sowie fest mit dem Fahrrad verbundener Teile (auch Akku) infolge von:
- Diebstahl
- Einbruchdiebstahl
- Raub
Beschädigungen
Eine Regulierung erfolgt bei Beschädigungen oder Zerstörung infolge von:
- Unfall
- Unfall eines Transportmittels
- Fall- oder Sturzschäden
- Brand, Explosion, Blitzschlag
- Sturm, Hagel, Überschwemmung, Lawinen, Erdrutsch
- Bedienungsfehler / unsachgemäße Handhabung
Der Versicherer ersetzt die notwendigen und tatsächlich angefallenen Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten. Die Entschädigungsleistung erfolgt an den Eigentümer des Rades.
Ausschluss
Der Versicherer leistet keine Entschädigung für Ansprüche aus Schäden, zu deren Ersatz ein anderer Versicherer Leistungen zu erbringen hat.
Was bedeutet das konkret?
Zusätzlich zum eigenen versicherten Fahrrad sind auch geliehene Räder abgesichert, sofern sie für maximal 7 Tage bei einem gewerblichen Anbieter gemietet werden. Ebenso zählen kostenlose Leihräder einer Fachwerkstatt während einer Reparatur dazu. Der Schutz greift bei Verlust durch Diebstahl oder Raub und bei Beschädigungen etwa durch Unfall, Sturz, Brand oder Sturm. Bestimmte Radtypen sind jedoch ausgenommen, und es wird nicht gezahlt, wenn ein anderer Versicherer für den Schaden aufkommen muss.
Häufige Fragen
Wie lange darf ein Mietrad höchstens gemietet sein, damit der Schutz gilt?
Der Mietzeitraum darf maximal 7 Tage betragen. Das Rad muss vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm im Haushalt lebenden Person bei einem gewerblichen Anbieter gemietet und genutzt werden.
Sind auch Leihräder aus der Werkstatt mitversichert?
Ja. Räder, die eine Fachwerkstatt kostenfrei zur Verfügung stellt, während sich das versicherte Rad in Reparatur befindet, sind den Mieträdern gleichgestellt.
Welche Räder sind vom Mietradschutz ausgeschlossen?
Nicht versichert sind Fahrräder mit Versicherungs- oder Führerscheinpflicht, Velomobile bzw. vollverkleidete Fahrräder, Dirt-Bikes, Eigenbauten sowie Räder, die den Händlerverkaufspreis des versicherten Rades Nr. 1 übersteigen.
Was passiert, wenn ein anderer Versicherer für den Schaden zuständig ist?
In diesem Fall leistet der Versicherer keine Entschädigung. Für Ansprüche aus Schäden, zu deren Ersatz ein anderer Versicherer Leistungen zu erbringen hat, wird nicht gezahlt.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Exclusiv 2026