Bei der Ammerländer Versicherung VVaG deckt die Diebstahl-Zusatzversicherung für Familienfahrräder und Fahrradanhänger ergänzend zum ersten versicherten Fahrrad auch alle weiteren Fahrräder und Fahrradanhänger im Haushalt gegen Diebstahl ab. Ersetzt wird ein neues Fahrrad gleicher Art und Güte zum Neuwert, begrenzt pro Jahr und Versicherungsfall auf 1.000 oder 3.000 Euro. Wer welche Obliegenheiten vor und nach dem Schaden erfüllen muss und welche Folgen Verstöße haben, wird hier klar geregelt.
Zusätzlich zum versicherten Fahrrad Nr. 1 besteht Versicherungsschutz für Schäden durch Diebstahl auch für alle weiteren Fahrräder und Fahrradanhänger im Haushalt des Versicherungsnehmers.
Der Versicherer erstattet die Kosten für ein neues Fahrrad gleicher Art und Güte (Neuwert). Die Entschädigungsleistung ist pro Jahr und Versicherungsfall auf 1.000,- EURO oder 3.000,- EURO begrenzt.
Obliegenheiten des Versicherungsnehmers
Vor Eintritt des Versicherungsfalles:
- Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, das versicherte Fahrrad sowie den versicherten Fahrradanhänger bei Nichtgebrauch jederzeit mit einem verkehrsüblichen Schloss zu sichern. Bei Unterbringung in einem ausschließlich selbstgenutzten verschlossenen Gebäude, Raum oder Schuppen entfällt die Verschlussvorschrift.
- Hat das versicherte Fahrrad keine Rahmennummer, ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, es bei der Polizei, beim Fachhändler oder beim Allgemeinen Deutschen Fahrrad Club e. V. (ADFC) codieren zu lassen.
Verletzt der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Obliegenheit, die er vor Eintritt des Versicherungsfalles gegenüber dem Versicherer zu erfüllen hat, so kann der Versicherer innerhalb eines Monats, nachdem er von der Verletzung Kenntnis erlangt hat, den Vertrag fristlos kündigen. Das Kündigungsrecht des Versicherers ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer beweist, dass er die Obliegenheit weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt hat.
Nach Eintritt des Versicherungsfalles hat der Versicherungsnehmer:
- dem Versicherer den Schadeneintritt unverzüglich – gegebenenfalls auch mündlich oder telefonisch – anzuzeigen.
- im Falle von Diebstahl oder Einbruchdiebstahl die Rechnung für das entwendete Fahrrad und gegebenenfalls fest montierter Anbauteile einzureichen.
- Schäden durch strafbare Handlungen unverzüglich der nächsten zuständigen oder erreichbaren Polizeidienststelle anzuzeigen und den Versicherer bei der Polizei im Schadenprotokoll anzugeben.
- dem Versicherer auf Verlangen jede Auskunft in Textform (z. B. E-Mail oder Brief) zu erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalles oder des Umfanges der Leistungspflicht des Versicherers erforderlich ist, sowie jede Untersuchung über Ursache und Höhe des Schadens und über den Umfang der Entschädigungspflicht zu gestatten.
- alles zu vermeiden, was zu unnötigen Kosten führen könnte (Schadenminderungspflicht).
Rechtsfolgen von Obliegenheitsverletzungen
Verletzt der Versicherungsnehmer eine Obliegenheit vorsätzlich, so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entspricht. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit hat der Versicherungsnehmer zu beweisen.
Außer im Falle einer arglistigen Obliegenheitsverletzung ist der Versicherer jedoch zur Leistung verpflichtet, soweit der Versicherungsnehmer nachweist, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht des Versicherers ursächlich ist.
Verletzt der Versicherungsnehmer eine nach Eintritt des Versicherungsfalles bestehende Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit, ist der Versicherer nur dann vollständig oder teilweise leistungsfrei, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform (z. B. E-Mail oder Brief) auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat.
Sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer können unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende des laufenden Versicherungsjahres durch schriftliche Erklärung verlangen, dass diese Bestimmungen mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres entfallen. Macht der Versicherer von diesem Recht Gebrauch, so kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Erklärung zum Ende des laufenden Versicherungsjahres kündigen.
Was bedeutet das konkret?
Diese Zusatzversicherung schützt neben dem ersten Fahrrad auch alle weiteren Fahrräder und Fahrradanhänger im Haushalt gegen Diebstahl. Im Schadenfall wird ein neues Fahrrad gleicher Art und Güte zum Neuwert erstattet, jedoch begrenzt auf 1.000 oder 3.000 Euro pro Jahr und Versicherungsfall. Der Versicherungsnehmer muss bestimmte Pflichten einhalten, etwa das Rad abschließen und den Diebstahl der Polizei melden. Verstößt er dagegen, kann der Versicherer je nach Verschulden die Leistung kürzen oder ganz verweigern.
Häufige Fragen
Welche Fahrräder sind über diese Zusatzversicherung gegen Diebstahl geschützt?
Neben dem versicherten Fahrrad Nr. 1 sind auch alle weiteren Fahrräder und Fahrradanhänger im Haushalt des Versicherungsnehmers gegen Diebstahl versichert.
Wie hoch ist die Entschädigung im Diebstahlfall?
Der Versicherer erstattet die Kosten für ein neues Fahrrad gleicher Art und Güte zum Neuwert. Die Leistung ist pro Jahr und Versicherungsfall auf 1.000 Euro oder 3.000 Euro begrenzt.
Muss das Fahrrad immer abgeschlossen werden?
Bei Nichtgebrauch ist das Fahrrad sowie der Anhänger jederzeit mit einem verkehrsüblichen Schloss zu sichern. In einem ausschließlich selbstgenutzten verschlossenen Gebäude, Raum oder Schuppen entfällt diese Verschlusspflicht.
Was passiert, wenn ich meine Pflichten nach dem Diebstahl verletze?
Bei vorsätzlicher Verletzung ist der Versicherer von der Leistung frei, bei grober Fahrlässigkeit darf er die Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen. Bei Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheiten muss der Versicherer zuvor in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen haben.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Exclusiv 2026