Wer bei der Ammerländer Ammerländer Versicherung VVaG Versicherung eine Fahrradversicherung abgeschlossen hat, erhält keine Entschädigung, wenn der Versicherungsnehmer den Schaden vorsätzlich verursacht oder den Versicherer nach einem Schaden arglistig über wichtige Tatsachen täuscht. Bei einem rechtskräftigen Strafurteil wegen Vorsatz, Betrug oder Betrugsversuch gelten diese Voraussetzungen als bewiesen.
Vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalles
Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei.
Wird die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens durch ein rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, gilt sie als bewiesen.
Arglistige Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalles
Der Versicherer ist von der Entschädigungspflicht frei, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherer arglistig über Tatsachen täuscht oder zu täuschen versucht, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind.
Wird die Täuschung oder der Täuschungsversuch durch ein rechtskräftiges Strafurteil gegen den Versicherungsnehmer wegen Betruges oder Betrugsversuches festgestellt, gelten die genannten Voraussetzungen als bewiesen.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer muss nicht zahlen, wenn der Versicherungsnehmer den Schaden absichtlich herbeigeführt hat. Ebenso entfällt die Leistung, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherer nach dem Schaden bewusst über Umstände täuscht, die für Grund oder Höhe der Entschädigung wichtig sind. Liegt ein rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatz, Betrug oder Betrugsversuch vor, gelten diese Punkte als nachgewiesen.
Häufige Fragen
Zahlt die Versicherung, wenn ich den Schaden absichtlich verursacht habe?
Nein. Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei.
Was passiert, wenn ich beim Schaden falsche Angaben mache?
Täuscht der Versicherungsnehmer den Versicherer arglistig über Tatsachen, die für Grund oder Höhe der Entschädigung wichtig sind, oder versucht er dies, ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei.
Welche Rolle spielt ein Strafurteil in diesen Fällen?
Wird die vorsätzliche Schadensherbeiführung durch ein rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes oder die Täuschung durch ein Urteil wegen Betruges beziehungsweise Betrugsversuches festgestellt, gelten die jeweiligen Voraussetzungen als bewiesen.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Exclusiv 2026