Bei der Ammerländer Versicherung VVaG in der Fahrrad-Sparte fasst die Mitgliedervertretung ihre Beschlüsse in ordentlichen und außerordentlichen Versammlungen. Die ordentliche Versammlung findet jährlich innerhalb der ersten acht Monate statt, wird vom Vorstand schriftlich einberufen und notariell protokolliert; außerordentliche Versammlungen sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Verhandlungen und Beschlüsse der Mitgliedervertretung werden in ordentlichen und außerordentlichen Mitgliedervertreterversammlungen gefasst.
Die ordentliche Mitgliedervertreterversammlung findet alljährlich innerhalb der ersten acht Monate statt.
Die Mitgliedervertreterversammlung wird vom Vorstand schriftlich einberufen. Dabei sind Zeit, Ort und Tagesordnung anzugeben. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der §§ 121 ff. des Aktiengesetzes.
Über die Verhandlungen der Mitgliedervertreterversammlung ist ein notarielles Protokoll aufzunehmen.
Außerordentliche Mitgliedervertreterversammlungen finden statt, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
- Der Aufsichtsrat oder der Vorstand beschließen dies.
- Mindestens 1/3 der gewählten Mitgliedervertreter beantragen dies schriftlich.
Die Mitgliedervertreterversammlung findet vorzugsweise am Sitz des Vereines statt.
Was bedeutet das konkret?
Die Mitgliedervertretung trifft ihre Entscheidungen in Versammlungen, die entweder ordentlich oder außerordentlich sind. Die ordentliche Versammlung wird jährlich innerhalb der ersten acht Monate abgehalten und vom Vorstand schriftlich mit Angabe von Zeit, Ort und Tagesordnung einberufen. Über die Verhandlungen wird ein notarielles Protokoll geführt. Eine außerordentliche Versammlung kann durch Beschluss von Aufsichtsrat oder Vorstand oder auf schriftlichen Antrag von mindestens einem Drittel der gewählten Mitgliedervertreter zustande kommen.
Häufige Fragen
Wann findet die ordentliche Mitgliedervertreterversammlung statt?
Sie findet jedes Jahr innerhalb der ersten acht Monate statt.
Wer beruft die Versammlung ein und was muss dabei angegeben werden?
Die Einberufung erfolgt schriftlich durch den Vorstand unter Angabe von Zeit, Ort und Tagesordnung. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der §§ 121 ff. des Aktiengesetzes.
Unter welchen Voraussetzungen kann eine außerordentliche Versammlung stattfinden?
Wenn der Aufsichtsrat oder der Vorstand dies beschließen oder wenn mindestens ein Drittel der gewählten Mitgliedervertreter dies schriftlich beantragt.
Wird über die Versammlung ein Protokoll erstellt?
Ja, über die Verhandlungen der Mitgliedervertreterversammlung ist ein notarielles Protokoll aufzunehmen.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Exclusiv 2026