Für die Fahrradversicherung der Ammerländer Versicherung VVaG richtet sich der Gerichtsstand nach den Vorschriften des Hauptvertrages. Damit gelten für die Frage, welches Gericht bei Streitigkeiten zuständig ist, dieselben Regelungen, die auch dem Hauptvertrag zugrunde liegen.
Für den Gerichtsstand gelten die Vorschriften des Hauptvertrages. Diese liegen dem Vertrag in Bezug auf den Gerichtsstand zugrunde.
Was bedeutet das konkret?
Wenn es um die Frage geht, welches Gericht bei diesem Vertrag zuständig ist, gelten die gleichen Regeln wie im Hauptvertrag. Der Gerichtsstand richtet sich also nicht nach eigenen Bestimmungen, sondern nach denen des Hauptvertrages.
Häufige Fragen
Welches Gericht ist bei diesem Vertrag zuständig?
Der Gerichtsstand richtet sich nach den Vorschriften des Hauptvertrages, die diesem Vertrag insoweit zugrunde liegen.
Gibt es für den Gerichtsstand eigene Regelungen in diesem Vertrag?
Nein, für den Gerichtsstand gelten die Vorschriften des Hauptvertrages.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Exclusiv 2026