Wer bei der Ammerländer Versicherung VVaG eine Fahrradversicherung hat, erfährt hier, welches Gericht bei Streitigkeiten zuständig ist: Klagen gegen ROLAND richten sich nach dem Firmensitz, natürliche Personen können aber auch an ihrem Wohnsitz klagen, und für Klagen von ROLAND gilt der Wohnsitz der versicherten Person.
Für Klagen gegen ROLAND bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Firmensitz der ROLAND Schutzbrief-Versicherung AG. Ist die versicherte Person eine natürliche Person, ist zusätzlich das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk sie zurzeit der Klageerhebung ihren Wohnsitz hat. Fehlt ein Wohnsitz, gilt der Ort ihres gewöhnlichen Aufenthalts.
Für Klagen von ROLAND gegen eine versicherte, natürliche Person ist das Gericht zuständig, das für den Wohnsitz der versicherten Person zuständig ist. Fehlt ein Wohnsitz, ist das Gericht für den Ort ihres gewöhnlichen Aufenthalts zuständig. Ist die versicherte Person eine juristische Person, bestimmt sich das zuständige Gericht auch nach ihrem Sitz oder ihrer Niederlassung. Das gleiche gilt, wenn die versicherte Person eine Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder eine eingetragene Partnerschaftsgesellschaft ist.
Ist der Wohnsitz der versicherten Person oder ihr gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz von ROLAND.
Was bedeutet das konkret?
Hier wird festgelegt, welches Gericht bei Streitigkeiten zuständig ist. Klagt die versicherte Person gegen ROLAND, kann sie sich an den Firmensitz von ROLAND wenden oder – wenn sie eine natürliche Person ist – an das Gericht an ihrem Wohnsitz. Klagt umgekehrt ROLAND gegen die versicherte Person, ist deren Wohnsitz oder Sitz maßgeblich. Ist der Wohnsitz nicht bekannt, gilt der Sitz von ROLAND.
Häufige Fragen
Wo kann ich als versicherte Person gegen ROLAND klagen?
Klagen gegen ROLAND richten sich nach dem Firmensitz der ROLAND Schutzbrief-Versicherung AG. Sind Sie eine natürliche Person, können Sie zusätzlich am Gericht Ihres Wohnsitzes klagen, ersatzweise am Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts.
Welches Gericht ist zuständig, wenn ROLAND gegen mich klagt?
Bei Klagen von ROLAND gegen eine natürliche Person ist das Gericht am Wohnsitz zuständig, ersatzweise am Ort des gewöhnlichen Aufenthalts. Bei juristischen Personen sowie bei OHG, KG, GbR oder eingetragener Partnerschaftsgesellschaft kann sich die Zuständigkeit auch nach dem Sitz oder der Niederlassung richten.
Was gilt, wenn mein Wohnsitz nicht bekannt ist?
Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt der versicherten Person zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz von ROLAND.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Exclusiv 2026