Bei der Fahrrad-Versicherung der Ammerländer Versicherung VVaG endet der Versicherungsschutz für die versicherte Person mit dem Abmeldedatum, das die Ammerländer Versicherung VVaG schriftlich an ROLAND mitteilt; eine gesonderte Nachricht an die versicherte Person erfolgt durch ROLAND dabei nicht. Wird zudem der Gruppenversicherungsvertrag zwischen ROLAND und der Ammerländer Versicherung VVaG beendet, läuft der Schutz zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit aus.
Für die versicherte Person endet der Versicherungsschutz mit dem Abmeldedatum, das die Ammerländer Versicherung VVaG schriftlich bei ROLAND mitgeteilt hat. Eine Mitteilung gegenüber der versicherten Person erfolgt durch ROLAND nicht.
Wird der Gruppenversicherungsvertrag zwischen ROLAND und der Ammerländer Versicherung VVaG beendet, endet auch der Versicherungsschutz für die versicherte Person. Dies geschieht zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit.
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz für die versicherte Person läuft bis zu dem Zeitpunkt, den die Ammerländer Versicherung VVaG als Abmeldedatum schriftlich an ROLAND übermittelt. Die versicherte Person wird darüber von ROLAND nicht gesondert informiert. Endet der Gruppenversicherungsvertrag zwischen ROLAND und der Ammerländer Versicherung VVaG, endet der Versicherungsschutz zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit.
Häufige Fragen
Wann endet der Versicherungsschutz für die versicherte Person?
Er endet mit dem Abmeldedatum, das die Ammerländer Versicherung VVaG schriftlich bei ROLAND mitgeteilt hat.
Werde ich als versicherte Person über das Ende des Schutzes informiert?
Eine Mitteilung gegenüber der versicherten Person erfolgt durch ROLAND nicht.
Was passiert mit meinem Schutz, wenn der Gruppenversicherungsvertrag beendet wird?
Wird der Gruppenversicherungsvertrag zwischen ROLAND und der Ammerländer Versicherung VVaG beendet, endet auch der Versicherungsschutz für die versicherte Person, und zwar zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Exclusiv 2026