Der Versicherungsschutz der Ammerländer Versicherung VVaG in der Fahrrad-Rechtsschutzversicherung beginnt für die versicherte Person mit dem Anmeldedatum bei ROLAND, das die Ammerländer Versicherung VVaG schriftlich mitteilt. Eine gesonderte Annahmeerklärung oder Versicherungsbestätigung wird durch ROLAND dabei nicht ausgestellt.
Für die versicherte Person beginnt der Versicherungsschutz mit dem Anmeldedatum bei ROLAND. Dieses Anmeldedatum teilt die Ammerländer Versicherung VVaG schriftlich mit.
Eine Annahmeerklärung und/oder eine Versicherungsbestätigung werden der versicherten Person von ROLAND nicht ausgestellt.
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz für die versicherte Person startet zu dem Zeitpunkt, der als Anmeldedatum bei ROLAND gilt. Diesen Termin teilt die Ammerländer Versicherung VVaG schriftlich mit. ROLAND stellt dazu keine gesonderte Annahmeerklärung und keine Versicherungsbestätigung aus.
Häufige Fragen
Ab wann gilt der Versicherungsschutz für die versicherte Person?
Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Anmeldedatum bei ROLAND, das die Ammerländer Versicherung VVaG schriftlich mitteilt.
Wie erfahre ich das Datum, ab dem ich versichert bin?
Die Ammerländer Versicherung VVaG teilt das maßgebliche Anmeldedatum bei ROLAND schriftlich mit.
Bekomme ich von ROLAND eine Bestätigung meines Versicherungsschutzes?
Nein, ROLAND stellt der versicherten Person weder eine Annahmeerklärung noch eine Versicherungsbestätigung aus.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Exclusiv 2026