Bei der Ammerländer Ammerländer Versicherung VVaG Versicherung im Fahrrad-Schutz klärt dieser Abschnitt, was als Panne, Pannenhilfe, Unfall, Leistungsort, Reise und Wohnort gilt. Eine Panne liegt etwa vor, wenn ein Betriebs-, Brems- oder Bruchschaden die Weiterfahrt verhindert oder das elektrische Antriebssystem ausfällt – nicht jedoch bei leerem Akku oder fehlendem Reifendruck, der sich mit einer Luftpumpe beheben lässt.
Leistungsort
Leistungsort ist eine Stelle am oder in der Nähe des Schadenortes. Sie muss mit dem Abschleppfahrzeug nach Straßenverkehrsordnung in zulässiger Weise und verkehrstechnisch möglich erreichbar sein.
Panne
Eine Panne ist eine Störung am versicherten Fahrrad, aufgrund derer der Fahrtantritt oder eine Weiterfahrt nicht mehr möglich ist. Dazu zählen Betriebs-, Brems- oder Bruchschäden. Als Panne gilt auch der Ausfall des elektrisch unterstützenden Antriebssystems bei einem entsprechend ausgestatteten Fahrrad.
Keine Pannen sind:
- entladene oder entwendete Akkus oder
- fehlender Reifendruck, wenn dieser durch Gebrauch einer Luftpumpe behoben werden kann, oder
- ein nach Straßenverkehrsordnung unzulässiger Zustand des Fahrrades, wenn dies zu einer Untersagung der Weiterfahrt oder zu einer Situation führt, in der aufgrund des Hinzutretens weiterer von außen eintretender Umstände die Weiterfahrt unmöglich gemacht wird.
Pannenhilfe
Pannenhilfe ist eine Wiederherstellung der Fahrbereitschaft am Schaden- bzw. Leistungsort. Sie erfolgt mit den durch das Pannenhilfsfahrzeug üblicherweise mitgeführten Kleinteilen. Nicht versichert sind Verschleißteile und diejenigen Ersatzteile, die speziell im Schadenfall für diese Hilfeleistung angefordert wurden.
Unfall
Ein Unfall ist beim Ausfall des Fahrrades jedes Ereignis, das unmittelbar von außen mit mechanischer Gewalt auf das versicherte Fahrrad einwirkt, infolgedessen das Fahrrad nicht mehr fahrbereit ist.
Reise
Reise ist jede Abwesenheit vom ständigen Wohnsitz.
Wohnort
Wohnort ist der Ort in Deutschland, an dem die versicherte Person polizeilich gemeldet ist und sich überwiegend aufhält.
Was bedeutet das konkret?
Dieser Abschnitt erklärt zentrale Begriffe des Fahrrad-Schutzes. Eine Panne ist eine Störung, die den Fahrtantritt oder die Weiterfahrt unmöglich macht – auch der Ausfall des elektrischen Antriebs zählt dazu, nicht aber ein leerer Akku oder ein Reifen, den man mit der Luftpumpe wieder aufpumpen kann. Bei der Pannenhilfe wird die Fahrbereitschaft mit üblichen Kleinteilen wiederhergestellt, während ein Unfall ein von außen mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis ist. Zusätzlich werden Leistungsort, Reise und Wohnort definiert.
Häufige Fragen
Gilt ein leerer Akku beim E-Bike als Panne?
Nein. Entladene oder entwendete Akkus gelten nicht als Panne. Als Panne gilt aber der Ausfall des elektrisch unterstützenden Antriebssystems bei einem entsprechend ausgestatteten Fahrrad.
Was passiert, wenn nur der Reifendruck fehlt?
Fehlender Reifendruck gilt nicht als Panne, wenn er durch Gebrauch einer Luftpumpe behoben werden kann.
Welche Ersatzteile sind bei der Pannenhilfe abgedeckt?
Die Fahrbereitschaft wird mit den üblicherweise im Pannenhilfsfahrzeug mitgeführten Kleinteilen hergestellt. Verschleißteile und speziell für den Schadenfall angeforderte Ersatzteile sind nicht versichert.
Was zählt als Unfall des Fahrrades?
Ein Unfall ist jedes Ereignis, das unmittelbar von außen mit mechanischer Gewalt auf das versicherte Fahrrad einwirkt und dazu führt, dass es nicht mehr fahrbereit ist.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Exclusiv 2026