Bei der Fahrrad-Schutzbrief-Absicherung der Ammerländer Versicherung VVaG liegt ein Versicherungsfall vor, sobald die Voraussetzungen für Beistandsleistungen erfüllt sind und der Anspruch über das Notfall-Telefon geltend gemacht wird. Versichert ist jeder berechtigte Nutzer eines in den Gruppenvertrag einbezogenen Fahrrades sowie mitgeführte Fahrrad-Anhänger, sofern keine überwiegend gewerbliche Nutzung vorliegt.
Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn
- die Voraussetzungen für die Erhebung des Anspruchs auf Beistandsleistungen des Versicherers gegeben sind und
- der Anspruch auf Beistandsleistungen durch eine versicherte Person oder eine von ihr beauftragte Person beim Notfall-Telefon tatsächlich geltend gemacht wird.
Werden Ansprüche auf die Übernahme von Kosten für Beistandsleistungen geltend gemacht, ohne dass der Versicherer vor Beauftragung dieser Leistungen informiert wurde, so bestimmt sich der Umfang der versicherten Leistung nach den hierfür gesondert definierten Leistungsgrenzen.
Versicherte Person ist jeder berechtigte Nutzer eines Fahrrades, das bei der Ammerländer Versicherung VVaG mit der Fahrrad-Vollkaskoversicherung Exclusiv, der Fahrrad-Vollkaskoversicherung Excellent oder der Fahrrad-Vollkaskoversicherung Excellent Plus versichert ist und das durch die Ammerländer Versicherung VVaG in den Gruppenvertrag einbezogen wurde.
Versichertes Fahrrad ist jedes Fahrrad, für das Versicherungsschutz im Rahmen der Fahrrad-Vollkaskoversicherung Exclusiv, der Fahrrad-Vollkaskoversicherung Excellent oder der Fahrrad-Vollkaskoversicherung Excellent Plus bei der Ammerländer besteht. Voraussetzung ist, dass das Fahrrad weder überwiegend gewerblich genutzt noch versicherungs- oder zulassungspflichtig ist.
Ebenfalls versichert sind mitgeführte Fahrrad-Anhänger, sofern diese nicht überwiegend gewerblich genutzt werden.
Was bedeutet das konkret?
Ein Versicherungsfall besteht, wenn die Voraussetzungen für Beistandsleistungen erfüllt sind und der Anspruch tatsächlich beim Notfall-Telefon geltend gemacht wird. Wird der Versicherer vor der Beauftragung nicht informiert, gelten für bestimmte Kostenübernahmen die gesondert festgelegten Leistungsgrenzen. Versichert ist jeder berechtigte Nutzer eines Fahrrades, das über die genannten Vollkaskoversicherungen abgesichert und in den Gruppenvertrag einbezogen ist. Auch mitgeführte Fahrrad-Anhänger sind eingeschlossen, solange keine überwiegend gewerbliche Nutzung vorliegt.
Häufige Fragen
Wann liegt ein Versicherungsfall vor?
Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn die Voraussetzungen für den Anspruch auf Beistandsleistungen erfüllt sind und dieser Anspruch von einer versicherten Person oder einer von ihr beauftragten Person tatsächlich beim Notfall-Telefon geltend gemacht wird.
Was passiert, wenn der Versicherer vor der Beauftragung nicht informiert wurde?
Werden in bestimmten Fällen Kosten für Beistandsleistungen geltend gemacht, ohne dass der Versicherer vorher informiert wurde, richtet sich der Umfang der versicherten Leistung nach den hierfür gesondert definierten Leistungsgrenzen.
Wer gilt als versicherte Person?
Versicherte Person ist jeder berechtigte Nutzer eines Fahrrades, das bei der Ammerländer mit der Fahrrad-Vollkaskoversicherung Exclusiv, Excellent oder Excellent Plus versichert und in den Gruppenvertrag einbezogen wurde.
Sind Fahrrad-Anhänger mitversichert?
Ja, mitgeführte Fahrrad-Anhänger sind ebenfalls versichert, sofern sie nicht überwiegend gewerblich genutzt werden.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Exclusiv 2026