Bei der Ammerländer Versicherung VVaG muss der Versicherungsnehmer in der Fahrradversicherung bei vereinbartem Lastschriftverfahren zum Fälligkeitszeitpunkt für ausreichende Deckung auf dem Konto sorgen. Scheitert der Einzug wiederholt aus vom Versicherungsnehmer zu vertretenden Gründen, darf der Versicherer die Lastschriftvereinbarung kündigen und Bankgebühren weiterberechnen.
Ist zur Einziehung der Prämie das Lastschriftverfahren vereinbart worden, hat der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Prämie für eine ausreichende Deckung des Kontos zu sorgen.
Änderung des Zahlungsweges
Hat es der Versicherungsnehmer zu vertreten, dass eine oder mehrere Prämien trotz wiederholtem Einziehungsversuch nicht eingezogen werden können, ist der Versicherer berechtigt, die Lastschriftvereinbarung in Textform (z. B. E-Mail oder Brief) zu kündigen.
Der Versicherer hat in der Kündigung darauf hinzuweisen, dass der Versicherungsnehmer verpflichtet ist, die ausstehende Prämie und zukünftige Prämien selbst zu übermitteln.
Durch die Banken erhobene Bearbeitungsgebühren für fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug können dem Versicherungsnehmer in Rechnung gestellt werden.
Was bedeutet das konkret?
Wer die Prämie per Lastschrift zahlt, muss dafür sorgen, dass zum Fälligkeitstermin genug Geld auf dem Konto ist. Klappt der Einzug wiederholt nicht und liegt das am Versicherungsnehmer, darf der Versicherer die Lastschriftvereinbarung schriftlich (in Textform) kündigen. Danach muss der Versicherungsnehmer die offene und alle künftigen Prämien selbst überweisen. Gebühren der Bank für einen fehlgeschlagenen Einzug können ihm in Rechnung gestellt werden.
Häufige Fragen
Worauf muss ich beim Lastschriftverfahren achten?
Sie müssen zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Prämie für eine ausreichende Deckung Ihres Kontos sorgen.
Was passiert, wenn die Lastschrift wiederholt nicht eingezogen werden kann?
Haben Sie das zu vertreten, darf der Versicherer die Lastschriftvereinbarung in Textform, etwa per E-Mail oder Brief, kündigen. Sie müssen dann die ausstehende Prämie und künftige Prämien selbst übermitteln.
Wer trägt die Bankgebühren bei einem fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug?
Die von den Banken erhobenen Bearbeitungsgebühren für den fehlgeschlagenen Einzug können dem Versicherungsnehmer in Rechnung gestellt werden.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Exclusiv 2026