Die Ammerländer Versicherung VVaG ersetzt in ihrer Fahrradversicherung mit Rundumschutz Schäden bei Diebstahl, Raub, Vandalismus, Unfall, Sturz, Brand, Naturgefahren, Bedienungsfehlern, Feuchtigkeits- und Elektronikschäden an Akku und Motor sowie Verschleiß bei einem Fahrrad, das nicht älter als fünf Jahre ist. Zugleich sind Verlieren, Stehenlassen, Rost sowie Schäden durch Manipulation am Antriebssystem ausgeschlossen.
Der Versicherer leistet Entschädigung in folgenden Fällen:
Strafbare Handlungen eines Dritten
- Bei Verlust des Fahrrades durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Plünderung, Unterschlagung oder Raub erfolgt eine Regulierung.
- Bei Diebstahl von fest mit dem Fahrrad verbundenen Teilen (auch Akkus) erstattet der Versicherer die Ersatzteile einschließlich Arbeitslohn, höchstens jedoch den Wert des Fahrrades.
- Bei Diebstahl des Fahrrades aus einem abgestellten Kraftfahrzeug besteht Versicherungsschutz, wenn das Kraftfahrzeug ver- bzw. abgeschlossen ist. Versicherungsschutz besteht auch bei Diebstahl an daran angebrachten, mit Verschluss gesicherten Fahrradträgern.
- Nicht versichert sind das Verlieren, Stehen- oder Liegenlassen des Fahrrades sowie Diebstahlschäden, wenn das Fahrrad nicht ordnungsgemäß gegen Diebstahl gesichert wurde.
Vandalismus
- Bei mut- und böswilliger Beschädigung oder Zerstörung durch unbekannte Dritte erfolgt eine Regulierung.
Beschädigungen
Eine Regulierung erfolgt bei Beschädigungen oder Zerstörung infolge von:
- Unfall: Als Unfall gilt ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrrad einwirkendes Ereignis.
- Unfall eines Transportmittels: Versicherungsschutz besteht für Fahrräder, die mit einem Kraftfahrzeug, Wasserfahrzeug oder öffentlichen Verkehrsmittel befördert werden und durch einen Unfall des Transportmittels zerstört oder beschädigt werden.
- Fall- oder Sturzschäden: Versichert ist das Umfallen des Fahrrads sowie der Sturz mit dem Fahrrad, auch ohne äußere Einwirkung.
- Brand, Explosion, Blitzschlag.
- Sturm, Hagel, Überschwemmung, Lawinen, Erdrutsch.
- Bedienungsfehler / unsachgemäße Handhabung.
- Material-, Produktions- und Konstruktionsfehlern nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von 24 Monaten.
- Feuchtigkeitsschäden an Akku, Motor und Steuerungsgeräten.
- Elektronikschäden (Kurzschluss, Induktion, Überspannung) an Akku, Motor und Steuerungsgeräten.
- Kabelbruch oder Schäden durch Tierbiss am Kabel.
Verschleiß
Verschleißschäden sind versichert, wenn das Fahrrad (inklusive Akku und Motor) zum Schadenzeitpunkt nicht älter als 5 Jahre ist. Berechnungsgrundlage hierfür ist das Rechnungsdatum der ersten Verkaufsrechnung des Fahrrades (keine Gebrauchtfahrradrechnung). Eine Regulierung erfolgt bei Schäden durch Verschleiß an:
- Fahrradteilen, welche fest mit dem Fahrrad verbunden sind und der Funktion dienen. Dem gleichgesetzt sind auch Teile, welche durch Schnellspanner oder Gleichartiges verbunden sind.
- Akku, Motor und Steuerungseinheiten. Die Kosten für den Austausch des Akkus aufgrund von Verschleiß sind nur dann erstattungsfähig, wenn die vom Hersteller angegebene technische Leistungskapazität dauerhaft um 35 % unterschritten wird.
Nicht versichert sind
- Schäden, die nicht die Funktion der Sache beeinträchtigen (z. B. Schrammen oder Schäden an der Lackierung).
- Schäden durch Rost oder Oxidation.
- Schäden, für die ein Dritter vertraglich einzustehen hat als Hersteller, Verkäufer, aus Reparaturauftrag oder sonstigem vertraglichen Verhältnis.
- Schäden und Folgeschäden infolge von Manipulationen des Antriebssystems oder durch nicht fachgerechte Ein- oder Umbauten.
Was bedeutet das konkret?
Die Versicherung greift bei einer breiten Palette von Ereignissen: bei Diebstahl, Raub und Unterschlagung, bei mutwilliger Beschädigung durch Unbekannte sowie bei Unfall, Sturz, Brand, Naturgefahren, Bedienungsfehlern und bestimmten Schäden an Akku, Motor und Elektronik. Auch Verschleiß ist gedeckt, solange das Fahrrad nicht älter als fünf Jahre ist. Nicht erstattet werden dagegen rein optische Schäden, Rost, Verlieren oder Stehenlassen, Schäden, für die ein Dritter vertraglich haftet, sowie Folgen von Manipulationen am Antrieb oder unsachgemäßen Umbauten.
Häufige Fragen
Ist ein Sturz mit dem Fahrrad auch ohne fremde Einwirkung versichert?
Ja. Versichert ist das Umfallen des Fahrrads sowie der Sturz mit dem Fahrrad, auch ohne äußere Einwirkung.
Bis zu welchem Alter des Fahrrades sind Verschleißschäden gedeckt?
Verschleißschäden sind versichert, wenn das Fahrrad inklusive Akku und Motor zum Schadenzeitpunkt nicht älter als 5 Jahre ist. Maßgeblich ist das Rechnungsdatum der ersten Verkaufsrechnung, keine Gebrauchtfahrradrechnung.
Wann wird ein Akku-Austausch wegen Verschleiß erstattet?
Die Kosten für den Austausch des Akkus aufgrund von Verschleiß sind nur erstattungsfähig, wenn die vom Hersteller angegebene technische Leistungskapazität dauerhaft um 35 % unterschritten wird.
Zahlt die Versicherung, wenn ich mein Fahrrad einfach liegen lasse?
Nein. Verlieren, Stehen- oder Liegenlassen des Fahrrades sind nicht versichert. Ebenso wenig Diebstahlschäden, wenn das Fahrrad nicht ordnungsgemäß gegen Diebstahl gesichert wurde.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Exclusiv 2026