Bei der Fahrradversicherung der Ammerländer Versicherung VVaG ist lose mit dem Fahrrad verbundenes Fahrradzubehör und Fahrradgepäck mitversichert, sofern es beim Gebrauch des versicherten Fahrrades mitgeführt wird. Wertsachen und elektronische Geräte sind grundsätzlich ausgenommen – Ladegeräte und Tachometer (keine Multifunktionsgeräte) bleiben jedoch versichert.
Als versichert gilt lose mit dem Fahrrad verbundenes Fahrradzubehör und Fahrradgepäck. Voraussetzung ist, dass es während des Gebrauchs des versicherten Fahrrades mitgeführt wird.
Nicht versichert sind Wertsachen und elektronische Geräte. Ausgenommen von diesem Ausschluss sind:
- Ladegeräte
- Tachometer (keine Multifunktionsgeräte)
Was bedeutet das konkret?
Neben dem Fahrrad selbst ist auch Zubehör und Gepäck geschützt, das nur lose mit dem Rad verbunden ist und beim Fahren dabei ist. Wertsachen und elektronische Geräte sind vom Schutz ausgenommen. Eine Ausnahme bilden Ladegeräte und Tachometer, sofern es sich nicht um Multifunktionsgeräte handelt.
Häufige Fragen
Ist Fahrradzubehör und Gepäck mitversichert?
Ja, lose mit dem Fahrrad verbundenes Fahrradzubehör und Fahrradgepäck gilt als versichert, wenn es während des Gebrauchs des versicherten Fahrrades mitgeführt wird.
Sind Wertsachen und elektronische Geräte abgedeckt?
Nein, Wertsachen und elektronische Geräte sind grundsätzlich nicht versichert. Ausgenommen von diesem Ausschluss sind lediglich Ladegeräte und Tachometer.
Sind Tachometer versichert?
Tachometer sind versichert, sofern es sich nicht um Multifunktionsgeräte handelt.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Exclusiv 2026