Bei der Fahrrad-Vollkaskoversicherung der Ammerländer Versicherung VVaG ist das im Versicherungsschein genannte Fahrrad oder Pedelec mit elektrischer Tretunterstützung bis 250 Watt Motornennleistung abgesichert – samt fest verbundener Teile wie Ersatzakku, Ladegerät und Ladekabel, mit einem Händlerverkaufspreis von insgesamt höchstens 10.000 Euro. Ein fest verbauter GPS-Tracker zählt mit dazu, während gewerblich genutzte, vermietete, vollverkleidete oder selbstgebaute Räder ebenso wenig versichert sind wie Carbon-Fahrräder, Dirt-Bikes oder Räder ohne Händlerkaufbeleg.
Versichert ist das im Versicherungsschein bezeichnete Fahrrad mit oder ohne Hilfsmotor. Als Hilfsmotor gilt ein elektrounterstütztes Fahrrad beziehungsweise Pedelec mit einer maximalen Motornennleistung bis 250 Watt. Eingeschlossen sind alle fest mit dem Fahrrad verbundenen und zur Funktion gehörenden Teile. Dazu zählen auch Ersatzakku, Ladegerät und Ladekabel. Der Händlerverkaufspreis darf insgesamt höchstens 10.000 Euro betragen.
Zusätzlich gilt – falls vorhanden – ein fest verbauter GPS-Tracker als versichert.
Lose mit dem Fahrrad verbundenes Zubehör gilt nicht als Fahrradteil.
Nicht versichert sind folgende Fahrräder:
- Fahrräder, für die eine Versicherungs- oder Führerscheinpflicht besteht
- Fahrräder, die gewerblich genutzt werden, zum Beispiel für Kurier- oder Auslieferungsdienste
- Fahrräder, die vom Eigentümer oder Versicherungsnehmer vermietet werden
- vollverkleidete Fahrräder
- Fahrräder, die nicht durch einen Fachbetrieb zusammengebaut wurden, also sogenannte Eigenbauten
- Fahrräder, die von Privatpersonen ohne Händlerrechnung und ohne Privatkaufvertrag erworben wurden
- Fahrräder, für die kein Händlerkaufbeleg vorliegt
- Fahrräder, die die technische Möglichkeit einer Umschaltung zum S-Pedelec haben (hybride Pedelecs)
- Dirt-Bikes
- Carbon-Fahrräder
Ebenfalls nicht versichert sind Verträge, die vom Vorversicherer gekündigt wurden.
Was bedeutet das konkret?
Versichert ist das im Versicherungsschein genannte Fahrrad oder Pedelec bis 250 Watt Motornennleistung, einschließlich aller fest verbundenen Teile wie Ersatzakku, Ladegerät und Ladekabel, sofern der Händlerverkaufspreis insgesamt 10.000 Euro nicht übersteigt. Ein fest eingebauter GPS-Tracker ist mitversichert, loses Zubehör dagegen nicht. Bestimmte Räder sind vom Schutz ausgenommen, etwa gewerblich genutzte, vermietete, vollverkleidete oder selbstgebaute Räder sowie Carbon-Fahrräder, Dirt-Bikes und Räder ohne Händlerkaufbeleg.
Häufige Fragen
Ist mein E-Bike bei jeder Motorleistung mitversichert?
Versichert ist ein elektrounterstütztes Fahrrad beziehungsweise Pedelec mit einer maximalen Motornennleistung bis 250 Watt. Räder mit der technischen Möglichkeit einer Umschaltung zum S-Pedelec (hybride Pedelecs) sind nicht versichert.
Bis zu welchem Preis ist das Fahrrad abgesichert?
Der Händlerverkaufspreis des Fahrrades darf insgesamt höchstens 10.000 Euro betragen, einschließlich der fest verbundenen und zur Funktion gehörenden Teile wie Ersatzakku, Ladegerät und Ladekabel.
Zählt das Zubehör an meinem Fahrrad zu den versicherten Teilen?
Fest mit dem Fahrrad verbundene und zur Funktion gehörende Teile sind versichert, ebenso ein fest verbauter GPS-Tracker. Lose mit dem Fahrrad verbundenes Zubehör gilt dagegen nicht als versichertes Fahrradteil.
Welche Räder sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind unter anderem versicherungs- oder führerscheinpflichtige Räder, gewerblich genutzte oder vermietete Räder, vollverkleidete Räder, Eigenbauten, Räder ohne Händlerkaufbeleg, hybride Pedelecs mit Umschaltmöglichkeit zum S-Pedelec, Dirt-Bikes und Carbon-Fahrräder. Auch Verträge, die vom Vorversicherer gekündigt wurden, sind nicht versichert.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Exclusiv 2026