Die Ammerländer übernimmt in ihrem Classic-Schutz für Wohngebäude die notwendigen Kosten, um Bäume zu entfernen, abzutransportieren und zu entsorgen, die durch Blitzschlag oder Sturm auf dem Versicherungsgrundstück umgestürzt sind – vorausgesetzt, eine natürliche Regeneration ist nicht zu erwarten. Bereits abgestorbene Bäume sind ausgeschlossen, die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 500 Euro begrenzt und es wird kein genereller Selbstbehalt abgezogen.
Der Versicherer ersetzt die notwendigen Kosten für das Entfernen, den Abtransport und die Entsorgung von Bäumen, die durch Blitzschlag oder Sturm auf dem Versicherungsgrundstück umgestürzt sind. Voraussetzung ist, dass eine natürliche Regeneration nicht zu erwarten ist. Bereits abgestorbene Bäume sind von der Versicherung ausgeschlossen.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall im Classic-Schutz auf 500,- EURO begrenzt.
Bei der Entschädigungsleistung wird kein genereller Selbstbehalt in Abzug gebracht.
Was bedeutet das konkret?
Kippen auf Ihrem Grundstück Bäume durch Blitzschlag oder Sturm um, werden die notwendigen Kosten fürs Entfernen, Abtransportieren und Entsorgen übernommen. Das gilt allerdings nur, wenn sich der Baum nicht von selbst wieder erholen kann. Bereits abgestorbene Bäume sind nicht mitversichert. Im Classic-Schutz zahlt der Versicherer je Versicherungsfall bis zu 500 Euro, ohne einen generellen Selbstbehalt abzuziehen.
Häufige Fragen
Welche Kosten übernimmt der Versicherer bei umgestürzten Bäumen?
Ersetzt werden die notwendigen Kosten für das Entfernen, den Abtransport und die Entsorgung von Bäumen, die durch Blitzschlag oder Sturm auf dem Versicherungsgrundstück umgestürzt sind.
Sind auch bereits abgestorbene Bäume mitversichert?
Nein, bereits abgestorbene Bäume sind von der Versicherung ausgeschlossen. Zudem müssen umgestürzte Bäume ohne zu erwartende natürliche Regeneration sein, damit die Kosten ersetzt werden.
Wie hoch ist die Entschädigung im Classic-Schutz begrenzt?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall im Classic-Schutz auf 500,- EURO begrenzt.
Wird bei dieser Leistung ein Selbstbehalt abgezogen?
Nein, bei der Entschädigungsleistung wird kein genereller Selbstbehalt in Abzug gebracht.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung Classsic 2022