Für Klagen aus dem Wohngebäude-Versicherungsvertrag der Ammerländer ist neben den Gerichtsständen der Zivilprozessordnung auch das Gericht am Wohnsitz des Versicherungsnehmers zuständig; klagt der Versicherer gegen den Versicherungsnehmer, ist ausschließlich dessen Wohnsitzgericht örtlich zuständig, wobei bei betrieblichen Verträgen zusätzlich das Gericht am Sitz des Gewerbebetriebes in Betracht kommt.
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag ist neben den Gerichtsständen der Zivilprozessordnung auch das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz hat. Fehlt ein solcher Wohnsitz, gilt das Gericht seines gewöhnlichen Aufenthalts.
Handelt es sich bei dem Vertrag um eine betriebliche Versicherung, kann der Versicherungsnehmer seine Ansprüche auch bei dem Gericht geltend machen, das für den Sitz oder die Niederlassung des Gewerbebetriebes zuständig ist.
Klagen gegen Versicherungsnehmer
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung gegen den Versicherungsnehmer ist ausschließlich das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz hat. Fehlt ein solcher Wohnsitz, gilt das Gericht seines gewöhnlichen Aufenthalts.
Handelt es sich bei dem Vertrag um eine betriebliche Versicherung, kann der Versicherer seine Ansprüche auch bei dem Gericht geltend machen, das für den Sitz oder die Niederlassung des Gewerbebetriebes zuständig ist.
Was bedeutet das konkret?
Dieser Abschnitt regelt, welches Gericht bei Streitigkeiten aus dem Versicherungsvertrag örtlich zuständig ist. Klagt der Versicherungsnehmer, kann er neben den allgemeinen Gerichtsständen auch das Gericht an seinem Wohnsitz wählen. Klagt umgekehrt der Versicherer gegen den Versicherungsnehmer, ist ausschließlich das Wohnsitzgericht des Versicherungsnehmers zuständig. Bei betrieblichen Versicherungen kommt zusätzlich das Gericht am Sitz oder an der Niederlassung des Gewerbebetriebes in Betracht.
Häufige Fragen
Wo kann ich als Versicherungsnehmer gegen den Versicherer klagen?
Neben den Gerichtsständen der Zivilprozessordnung können Sie auch bei dem Gericht klagen, in dessen Bezirk Sie zum Zeitpunkt der Klageerhebung Ihren Wohnsitz haben. Fehlt ein Wohnsitz, gilt das Gericht Ihres gewöhnlichen Aufenthalts.
Welches Gericht ist zuständig, wenn der Versicherer gegen mich klagt?
Bei Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung gegen den Versicherungsnehmer ist ausschließlich das Gericht an dessen Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung zuständig, hilfsweise das Gericht des gewöhnlichen Aufenthalts.
Gibt es besondere Regelungen bei betrieblichen Versicherungen?
Ja. Bei einer betrieblichen Versicherung kann der Versicherungsnehmer seine Ansprüche auch beim Gericht des Sitzes oder der Niederlassung des Gewerbebetriebes geltend machen. Ebenso kann der Versicherer bei Klagen gegen den Versicherungsnehmer dieses Gericht wählen.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung Classsic 2022