Beim Classic-Schutz für Feuer der Ammerländer Wohngebäudeversicherung sind über den klassischen Brandschutz hinaus auch Rauch-, Ruß- und Verpuffungsschäden, Überspannungsschäden durch Blitz, Anprall fremder Fahrzeuge, Überschalldruckwellen, Blindgänger aus beendeten Kriegen sowie Feuerlöschkosten mitversichert; zusätzlich besteht eine Feuer-Rohbauversicherung für neu errichtete Gebäude bis zum Ablauf von 24 Monaten.
Auch die dort bezeichneten Brandschäden sind versichert.
Rauch-, Ruß- und Verpuffungsschäden
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Rauch oder Ruß zerstört oder beschädigt werden. Ein Schaden durch Rauch oder Ruß liegt vor, wenn Rauch oder Ruß plötzlich bestimmungswidrig aus den auf dem Versicherungsgrundstück befindlichen Feuerungs-, Heizungs-, Koch- oder Trockenanlagen ausgetreten ist und unmittelbar auf versicherte Sachen einwirkt.
Versicherungsschutz besteht auch für Schäden durch Verpuffung. Verpuffung ist die Umsetzung von Gasen, Dämpfen und Stäuben mit nur geringer Geschwindigkeit und Druckwirkung.
Die Versicherung erstreckt sich nicht auf Schäden, die auf dauernder Einwirkung beruhen.
Überspannungsschäden durch Blitz an elektrischen Teilen des Gebäudes
In Ergänzung zum Versicherungsschutz für Blitzschlagschäden leistet der Versicherer Entschädigung auch für Schäden, die an versicherten elektrischen Einrichtungen und Geräten durch Überspannung, Überstrom und Kurzschluss infolge eines Blitzes oder durch sonstige atmosphärisch bedingte Elektrizität entstehen.
Feuer-Rohbauversicherung
Versichert ist das im Bau befindliche Gebäude (nur Neubausubstanz) gegen Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung bis zum Ablauf von 24 Monaten. Mitversichert sind bei Neu- / Rohbauten die zum Bau des Gebäudes bestimmten, auf dem Bauplatz oder in seiner unmittelbaren Nähe lagernden Baustoffe, soweit der Versicherungsnehmer dafür die Gefahr trägt.
Anprall von fremden Fahrzeugen
Der Versicherer leistet im Classic-Schutz Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Fahrzeuganprall zerstört oder beschädigt werden oder infolge eines solchen Ereignisses abhandenkommen.
Fahrzeuganprall ist jede unmittelbare Berührung von Gebäuden durch Schienen-, Straßen- oder Wassersportfahrzeuge, die nicht vom Versicherungsnehmer bzw. von Bewohnern oder Besuchern des Gebäudes gelenkt wurden.
Nicht versichert sind Schäden an Fahrzeugen, Zäunen, Straßen und Wegen.
Überschalldruckwellen
Der Versicherer leistet auch Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Überschalldruckwellen (durch ein Flugzeug verursacht) zerstört oder beschädigt werden. Versicherungsschutz besteht nur, soweit der Versicherungsnehmer die beschädigte Sache hiergegen nicht besonders versichern kann.
Blindgänger
Mitversichert sind Explosionsschäden durch Kampfmittel aus beendeten Kriegen.
Feuerlöschkosten
Ersetzt werden die notwendigen Kosten für Löschmittel, insbesondere das Wiederauffüllen der Feuerlöscheinrichtungen und sonstige Aufwendungen, die der Versicherungsnehmer zur Brandbekämpfung für geboten halten durfte.
Sofern eine gesetzliche Leistungspflicht des Versicherungsnehmers als Gebäudeeigentümer besteht, werden auch Löschmittelkosten der Feuerwehr ersetzt.
Was bedeutet das konkret?
Der Classic-Schutz erweitert den Feuerschutz um mehrere zusätzliche Gefahren: Neben Bränden sind auch Schäden durch plötzlich austretenden Rauch oder Ruß aus Anlagen auf dem Grundstück sowie durch Verpuffung abgedeckt, nicht jedoch bei dauernder Einwirkung. Ergänzend werden Überspannungsschäden durch Blitz an elektrischen Geräten, der Anprall fremder Fahrzeuge, Überschalldruckwellen durch Flugzeuge und Explosionsschäden durch Blindgänger aus beendeten Kriegen ersetzt. Außerdem gibt es eine Feuer-Rohbauversicherung für Neubauten bis zu 24 Monaten sowie die Erstattung von Feuerlöschkosten.
Häufige Fragen
Sind Rauch- und Rußschäden im Feuerschutz mitversichert?
Ja. Ersetzt werden versicherte Sachen, die durch Rauch oder Ruß zerstört oder beschädigt werden, wenn Rauch oder Ruß plötzlich bestimmungswidrig aus Feuerungs-, Heizungs-, Koch- oder Trockenanlagen auf dem Versicherungsgrundstück austritt und unmittelbar auf versicherte Sachen einwirkt. Schäden durch dauernde Einwirkung sind ausgeschlossen.
Wie lange greift die Feuer-Rohbauversicherung?
Das im Bau befindliche Gebäude (nur Neubausubstanz) ist gegen Brand, Blitzschlag, Explosion sowie Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung bis zum Ablauf von 24 Monaten versichert. Auch die zum Bau bestimmten, in der Nähe lagernden Baustoffe sind mitversichert, soweit der Versicherungsnehmer dafür die Gefahr trägt.
Welche Schäden beim Anprall fremder Fahrzeuge sind nicht versichert?
Nicht versichert sind Schäden an Fahrzeugen, Zäunen, Straßen und Wegen. Als Fahrzeuganprall gilt zudem nur die Berührung durch Fahrzeuge, die nicht vom Versicherungsnehmer, von Bewohnern oder Besuchern des Gebäudes gelenkt wurden.
Werden die Kosten der Feuerwehr für Löschmittel übernommen?
Löschmittelkosten der Feuerwehr werden ersetzt, sofern eine gesetzliche Leistungspflicht des Versicherungsnehmers als Gebäudeeigentümer besteht. Darüber hinaus werden die notwendigen Kosten für Löschmittel, das Wiederauffüllen der Feuerlöscheinrichtungen und sonstige zur Brandbekämpfung gebotene Aufwendungen erstattet.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung Classsic 2022