Bei der Wohngebäudeversicherung der Ammerländer zahlt der Versicherer, wenn Sturm oder Hagel versicherte Sachen zerstören, beschädigen oder abhanden kommen lassen – etwa durch unmittelbare Einwirkung oder wenn der Sturm Bäume, Gebäudeteile oder andere Gegenstände auf das Gebäude wirft. Als Sturm gilt Windstärke 8 (mindestens 63 km/h), Hagel ist fester Witterungsniederschlag in Form von Eiskörnern. Nicht ersetzt werden unter anderem Schäden durch Sturmflut, eindringenden Regen bei nicht geschlossenen Fenstern sowie Schäden an nicht bezugsfertigen Gebäuden.
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die zerstört oder beschädigt werden oder abhanden kommen:
- durch die unmittelbare Einwirkung des Sturmes oder Hagels auf versicherte Sachen oder auf Gebäude, in denen sich versicherte Sachen befinden;
- dadurch, dass ein Sturm oder Hagel Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf versicherte Sachen oder auf Gebäude, in denen sich versicherte Sachen befinden, wirft;
- als Folge eines Schadens nach den beiden vorstehenden Punkten an versicherten Sachen;
- durch die unmittelbare Einwirkung des Sturmes oder Hagels auf Gebäude, die mit dem versicherten Gebäude oder mit Gebäuden, in denen sich versicherte Sachen befinden, baulich verbunden sind;
- dadurch, dass ein Sturm oder Hagel Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf Gebäude wirft, die mit dem versicherten Gebäude oder mit Gebäuden, in denen sich versicherte Sachen befinden, baulich verbunden sind.
Sturm
Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach Beaufort (Windgeschwindigkeit mindestens 63 km/Stunde). Ist die Windstärke für den Schadenort nicht feststellbar, so wird Windstärke 8 unterstellt, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass
- die Luftbewegung in der Umgebung des Versicherungsgrundstücks Schäden an Gebäuden in einwandfreiem Zustand oder an ebenso widerstandsfähigen anderen Sachen angerichtet hat, oder dass
- der Schaden wegen des einwandfreien Zustandes des versicherten Gebäudes oder des Gebäudes, in dem sich die versicherten Sachen befunden haben, oder mit diesem Gebäude baulich verbundener Gebäude, nur durch Sturm entstanden sein kann.
Hagel
Hagel ist ein fester Witterungsniederschlag in Form von Eiskörnern.
Nicht versicherte Schäden
Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden durch:
- Sturmflut;
- Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen; es sei denn, dass diese Öffnungen durch Sturm oder Hagel entstanden sind und einen Gebäudeschaden darstellen;
- Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz von Luftfahrzeugen, ihrer Teile oder Ladung;
- weitere Elementargefahren (Überschwemmung, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch).
Nicht versichert sind außerdem Schäden an:
- Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind, und an den in diesen Gebäuden befindlichen Sachen;
- Laden- und Schaufensterscheiben.
Was bedeutet das konkret?
Die Versicherung springt ein, wenn Sturm oder Hagel versicherte Sachen zerstören, beschädigen oder abhandenkommen lassen – auch dann, wenn der Sturm Bäume, Gebäudeteile oder andere Gegenstände auf das Gebäude wirft oder Folgeschäden entstehen. Als Sturm gilt eine Windstärke von mindestens 8 nach Beaufort (mindestens 63 km/h); ist die Windstärke nicht messbar, kann sie unter bestimmten Nachweisen unterstellt werden. Hagel bedeutet festen Niederschlag aus Eiskörnern. Bestimmte Schäden sind ausgeschlossen, etwa durch Sturmflut, eindringenden Regen bei nicht geschlossenen Fenstern oder Schäden an noch nicht bezugsfertigen Gebäuden.
Häufige Fragen
Ab welcher Windstärke gilt ein Ereignis als Sturm?
Als Sturm gilt eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach Beaufort, also einer Windgeschwindigkeit von mindestens 63 km/Stunde.
Was passiert, wenn sich die Windstärke am Schadenort nicht feststellen lässt?
Dann wird Windstärke 8 unterstellt, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass die Luftbewegung in der Umgebung Schäden an Gebäuden in einwandfreiem Zustand oder ebenso widerstandsfähigen Sachen angerichtet hat, oder dass der Schaden wegen des einwandfreien Zustands des Gebäudes nur durch Sturm entstanden sein kann.
Sind Schäden durch eindringenden Regen bei geöffneten Fenstern versichert?
Nein. Schäden durch eindringenden Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen sind nicht versichert – es sei denn, diese Öffnungen sind durch Sturm oder Hagel entstanden und stellen einen Gebäudeschaden dar.
Welche Schäden sind trotz Sturm oder Hagel ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind unter anderem Schäden durch Sturmflut, Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz von Luftfahrzeugen sowie weitere Elementargefahren wie Überschwemmung, Erdbeben oder Lawinen. Ebenfalls nicht versichert sind Schäden an nicht bezugsfertigen Gebäuden samt darin befindlichen Sachen sowie an Laden- und Schaufensterscheiben.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung Classsic 2022