Wer im Wohngebäude-Classic-Schutz der Ammerländer versichert ist, erhält nach einem Versicherungsfall Ersatz für Verkehrssicherungsmaßnahmen bis 2.000 Euro, für Mehrkosten durch behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen bei Restwerten bis 7,5 Prozent der Versicherungssumme sowie für Mehrkosten durch Technologiefortschritt bis 25.000 Euro. Zusätzlich werden Mietausfall und Mietwert längstens für zwölf Monate ersetzt, unter bestimmten Voraussetzungen auch für gewerblich vermietete Räume.
Der Versicherer ersetzt die Kosten für Verkehrssicherungsmaßnahmen, wenn durch den Eintritt eines Versicherungsfalles eine Gefahr innerhalb oder außerhalb des Versicherungsortes entsteht. Voraussetzung ist, dass der Versicherungsnehmer aufgrund gesetzlicher und öffentlich-rechtlicher Vorschriften zur Beseitigung dieser Gefahr verpflichtet ist.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2.000,- EURO begrenzt.
Mehrkosten infolge behördlicher Wiederherstellungsbeschränkungen für Restwerte
Im Classic-Schutz werden bei der Anrechnung des Wertes wieder verwertbarer Reste versicherter und vom Schaden betroffener Sachen behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen berücksichtigt. Die Entschädigung ist jedoch begrenzt auf den Betrag, der sich vertragsgemäß ergeben würde, wenn die versicherte und vom Schaden betroffene Sache zerstört worden wäre. Von diesem Betrag wird der Altmaterialwert abgezogen, vermindert um Aufräumungs- und Abbruchkosten.
Behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen für Restwerte werden nur berücksichtigt, soweit sie auf Veränderungen der öffentlich-rechtlichen Vorschriften (Gesetze und Verordnungen) beruhen. Diese Veränderungen müssen zwischen der Einrichtung bzw. der letztmaligen genehmigungspflichtigen Baumaßnahme am betroffenen Gebäudeteil und dem Versicherungsfall in Kraft getreten sein. Wurden behördliche Auflagen mit Fristsetzung vor Eintritt des Versicherungsfalles erteilt, so werden sie für die Restwerte nicht berücksichtigt.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall im Classic-Schutz auf 7,5 % der vereinbarten Versicherungssumme begrenzt.
Mehrkosten durch Technologiefortschritt
Der Versicherer ersetzt die infolge eines Versicherungsfalls tatsächlich entstandenen Mehrkosten für die Wiederbeschaffung oder Wiederherstellung der versicherten und vom Schaden betroffenen Sachen. Voraussetzung ist, dass die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung der Sache in derselben Art und Güte infolge Technologiefortschritts nicht möglich oder unwirtschaftlich ist. Maßgebend ist der Betrag, der für ein Ersatzgut aufzuwenden ist, das der vom Schaden betroffenen Sache in Art und Güte möglichst nahe kommt.
Für Mehrkosten durch behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen wird keine Entschädigung geleistet.
Ist der Zeitwert der Versicherungswert, so werden auch die Mehrkosten nur im Verhältnis des Zeitwertes zum Neuwert ersetzt.
Die Entschädigung hierfür ist auf 25.000,- EURO begrenzt.
Mietausfall, Mietwert
Im Classic-Schutz werden Mietausfall oder Mietwert längstens für 12 Monate ersetzt.
Mietausfall von gewerblich vermieteten Räumen
Sofern das Gebäude zu mindestens 50 % für Wohnzwecke genutzt wurde, werden Mietausfall und Mietwert auch für gewerblich genutzte Räume für maximal 12 Monate ersetzt. Versicherungsschutz besteht nur, soweit kein Ersatz aus einer anderen Versicherung erlangt werden kann.
Was bedeutet das konkret?
Der Classic-Schutz übernimmt nach einem Versicherungsfall verschiedene zusätzliche Kosten: Kosten für gesetzlich vorgeschriebene Verkehrssicherungsmaßnahmen bis 2.000 Euro, Mehrkosten wegen behördlicher Wiederherstellungsbeschränkungen bei Restwerten bis zu 7,5 Prozent der Versicherungssumme und Mehrkosten durch Technologiefortschritt bis 25.000 Euro. Zusätzlich werden Mietausfall und Mietwert längstens für zwölf Monate erstattet. Bei überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden gilt dies auch für gewerblich vermietete Räume, sofern keine andere Versicherung einspringt.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Erstattung für Verkehrssicherungsmaßnahmen?
Die Kosten werden ersetzt, wenn durch einen Versicherungsfall eine Gefahr entsteht, zu deren Beseitigung der Versicherungsnehmer gesetzlich oder öffentlich-rechtlich verpflichtet ist. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2.000 Euro begrenzt.
Bis zu welchem Betrag zahlt der Classic-Schutz für Mehrkosten durch Technologiefortschritt?
Ersetzt werden die tatsächlich entstandenen Mehrkosten, wenn eine Wiederherstellung in derselben Art und Güte durch Technologiefortschritt nicht möglich oder unwirtschaftlich ist. Die Entschädigung ist auf 25.000 Euro begrenzt. Mehrkosten durch behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen sind ausgeschlossen.
Wie lange wird Mietausfall oder Mietwert ersetzt?
Im Classic-Schutz werden Mietausfall oder Mietwert längstens für 12 Monate ersetzt.
Sind auch gewerblich vermietete Räume beim Mietausfall abgedeckt?
Ja, sofern das Gebäude zu mindestens 50 % für Wohnzwecke genutzt wurde. Dann werden Mietausfall und Mietwert auch für gewerblich genutzte Räume für maximal 12 Monate ersetzt, allerdings nur, soweit kein Ersatz aus einer anderen Versicherung erlangt werden kann.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung Classsic 2022