Wer mit der Ammerländer in der Wohngebäudeversicherung nicht zufrieden ist, hat mehrere Anlaufstellen: den Versicherungsombudsmann als kostenfreie Schlichtungsstelle für Verbraucher, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), den Rechtsweg sowie das interne Beschwerdemanagement des Versicherers in Westerstede.
Wenn Sie mit einer Entscheidung nicht zufrieden sind oder eine Verhandlung nicht zu dem von Ihnen gewünschten Ergebnis geführt hat, stehen Ihnen die folgenden Beschwerdemöglichkeiten offen.
Versicherungsombudsmann
Wenn Sie Verbraucher sind, können Sie sich an den Ombudsmann für Versicherungen wenden. Diesen erreichen Sie wie folgt:
- Versicherungsombudsmann e.V.
- Postfach 080632
- 10006 Berlin
- E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
- Internet: www.versicherungsombudsmann.de
Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Der Versicherer hat sich verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
Versicherungsaufsicht
Sind Sie mit der Betreuung nicht zufrieden oder treten Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung auf, können Sie sich auch an die zuständige Aufsicht wenden. Als Versicherungsunternehmen unterliegt der Versicherer der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Die Kontaktdaten sind:
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
- Sektor Versicherungsaufsicht
- Graurheindorfer Straße 108
- 53117 Bonn
- E-Mail: poststelle@bafin.de
Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist und einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann.
Rechtsweg
Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten.
Unser Beschwerdemanagement
Unabhängig hiervon können Sie sich jederzeit auch an den Versicherer wenden. Die interne Beschwerdestelle steht Ihnen hierzu zur Verfügung. Sie erreichen diese wie folgt:
- Ammerländer Versicherung VVaG
- – Beschwerdemanagement –
- Bahnhofstr. 8
- 26655 Westerstede
- E-Mail: beschwerde@ammerlaender-versicherung.de
Was bedeutet das konkret?
Sind Sie mit einer Entscheidung oder dem Ergebnis einer Verhandlung unzufrieden, haben Sie mehrere Wege, sich zu beschweren. Als Verbraucher können Sie sich an den unabhängigen und kostenfreien Versicherungsombudsmann wenden, an dessen Schlichtungsverfahren der Versicherer teilnimmt. Daneben stehen die Aufsichtsbehörde BaFin, der Rechtsweg und das interne Beschwerdemanagement des Versicherers zur Verfügung. Die BaFin entscheidet dabei allerdings keine einzelnen Streitfälle verbindlich.
Häufige Fragen
An wen kann ich mich als Verbraucher zur kostenlosen Schlichtung wenden?
Als Verbraucher können Sie sich an den Ombudsmann für Versicherungen wenden. Das ist eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle, an deren Verfahren der Versicherer teilnimmt.
Kann die BaFin meinen Streitfall verbindlich entscheiden?
Nein. Die BaFin ist keine Schiedsstelle und kann einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden. Sie ist die für den Versicherer zuständige Aufsichtsbehörde, an die Sie sich bei Unzufriedenheit mit der Betreuung oder bei Meinungsverschiedenheiten wenden können.
Welche Beschwerdemöglichkeiten habe ich, wenn ich mit einer Entscheidung nicht einverstanden bin?
Ihnen stehen der Versicherungsombudsmann, die Versicherungsaufsicht (BaFin), der Rechtsweg sowie das interne Beschwerdemanagement des Versicherers offen.
Wie erreiche ich die interne Beschwerdestelle des Versicherers?
Sie können sich jederzeit an das Beschwerdemanagement der Ammerländer Versicherung VVaG in der Bahnhofstr. 8, 26655 Westerstede oder per E-Mail an beschwerde@ammerlaender-versicherung.de wenden.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung Classsic 2022