Endet die Wohngebäudeversicherung der Ammerländer vorzeitig, behält der Versicherer nur die Prämie für den Zeitraum, in dem tatsächlich Versicherungsschutz bestand – der Rest wird anteilig fällig oder erstattet. Geregelt ist außerdem, welche Prämie oder Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rücktritt, Anfechtung wegen arglistiger Täuschung sowie bei fehlendem versicherten Interesse zu zahlen ist.
Endet das Versicherungsverhältnis vor Ablauf der Versicherungsperiode, steht dem Versicherer für diese Versicherungsperiode nur der Teil der Prämie zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem der Versicherungsschutz bestanden hat.
Fällt das versicherte Interesse nach Beginn der Versicherung weg, steht dem Versicherer die Prämie zu, die er hätte beanspruchen können, wenn die Versicherung nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt hat.
Prämie oder Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rücktritt, Anfechtung und fehlendem versicherten Interesse
Übt der Versicherungsnehmer sein Recht aus, seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen zu widerrufen, hat der Versicherer nur den Teil der Prämien zu erstatten, der auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfällt. Voraussetzung ist, dass der Versicherer in der Belehrung über das Widerrufsrecht, über die Rechtsfolgen des Widerrufs und den zu zahlenden Betrag hingewiesen hat. Außerdem muss der Versicherungsnehmer zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt.
Ist diese Belehrung unterblieben, hat der Versicherer zusätzlich die für das erste Versicherungsjahr gezahlte Prämie zu erstatten. Das gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer Leistungen aus dem Versicherungsvertrag in Anspruch genommen hat.
Wird das Versicherungsverhältnis durch Rücktritt des Versicherers beendet, weil der Versicherungsnehmer Gefahrumstände nicht angezeigt hat, nach denen der Versicherer vor Vertragsannahme in Textform (z. B. E-Mail oder Brief) gefragt hat, so steht dem Versicherer die Prämie bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung zu. Wird das Versicherungsverhältnis durch Rücktritt des Versicherers beendet, weil die einmalige oder die erste Prämie nicht rechtzeitig gezahlt worden ist, so steht dem Versicherer eine angemessene Geschäftsgebühr zu.
Wird das Versicherungsverhältnis durch Anfechtung des Versicherers wegen arglistiger Täuschung beendet, so steht dem Versicherer die Prämie bis zum Wirksamwerden der Anfechtungserklärung zu.
Der Versicherungsnehmer ist nicht zur Zahlung der Prämie verpflichtet, wenn das versicherte Interesse bei Beginn der Versicherung nicht besteht. Das gilt ebenso, wenn das Interesse bei einer Versicherung, die für ein künftiges Unternehmen oder für ein anderes künftiges Interesse genommen ist, nicht entsteht. Der Versicherer kann jedoch eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen.
Hat der Versicherungsnehmer ein nicht bestehendes Interesse in der Absicht versichert, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig. In diesem Fall steht dem Versicherer die Prämie bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangt.
Was bedeutet das konkret?
Endet der Vertrag früher als geplant, muss nur für die Zeit gezahlt werden, in der wirklich Versicherungsschutz bestand. Bei einem fristgerechten Widerruf bekommt man die Prämie für die Zeit nach dem Widerruf zurück – und bei fehlender Belehrung sogar die Prämie des ersten Versicherungsjahres, sofern keine Leistungen bezogen wurden. Bei Rücktritt, Anfechtung wegen arglistiger Täuschung oder fehlendem versicherten Interesse gelten jeweils eigene Regeln dazu, welche Prämie oder Geschäftsgebühr dem Versicherer zusteht.
Häufige Fragen
Bekomme ich Geld zurück, wenn mein Vertrag vorzeitig endet?
Ja. Bei Beendigung vor Ablauf der Versicherungsperiode steht dem Versicherer nur der Teil der Prämie zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem der Versicherungsschutz bestanden hat.
Was wird bei einem Widerruf innerhalb von zwei Wochen erstattet?
Der Versicherer erstattet den Teil der Prämien, der auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfällt. Wurde nicht ordnungsgemäß belehrt, ist zusätzlich die für das erste Versicherungsjahr gezahlte Prämie zu erstatten – es sei denn, es wurden bereits Leistungen in Anspruch genommen.
Welche Prämie steht dem Versicherer bei einer Anfechtung wegen arglistiger Täuschung zu?
Wird das Versicherungsverhältnis durch Anfechtung des Versicherers wegen arglistiger Täuschung beendet, steht dem Versicherer die Prämie bis zum Wirksamwerden der Anfechtungserklärung zu.
Muss ich Prämie zahlen, wenn das versicherte Interesse gar nicht besteht?
Nein, dann besteht keine Pflicht zur Prämienzahlung. Der Versicherer kann aber eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen. Wurde das nicht bestehende Interesse versichert, um sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig; dem Versicherer steht die Prämie bis zur Kenntnis der die Nichtigkeit begründenden Umstände zu.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung Classsic 2022