Bei der Wohngebäudeversicherung der Ammerländer beginnt der Versicherungsschutz grundsätzlich zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt, sofern die erste oder einmalige Prämie unverzüglich gezahlt wird. Zahlt der Versicherungsnehmer verspätet, verschiebt sich der Beginn des Schutzes bis zur Zahlung, und der Versicherer kann bei Zahlungsverzug unter bestimmten Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten.
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Ausgenommen sind die Regelungen zur Fälligkeit sowie zum Rücktrittsrecht des Versicherers.
Fälligkeit der Erst- oder Einmalprämie
Die erste oder einmalige Prämie ist unverzüglich nach dem vereinbarten und im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn zu zahlen. Dies gilt unabhängig davon, ob ein Widerrufsrecht besteht.
Liegt der vereinbarte Zeitpunkt des Versicherungsbeginns vor dem Vertragsschluss, ist die erste oder einmalige Prämie unverzüglich nach Vertragsschluss zu zahlen.
Zahlt der Versicherungsnehmer nicht unverzüglich nach dem so bestimmten Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst, nachdem die Zahlung bewirkt ist.
Weicht der Versicherungsschein vom Antrag des Versicherungsnehmers oder von getroffenen Vereinbarungen ab, ist die erste oder einmalige Prämie frühestens einen Monat nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen.
Ist eine Prämienzahlung in Raten vereinbart, gilt die erste Rate als erste Prämie.
Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug
Wird die erste oder einmalige Prämie nicht zum maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange die Zahlung nicht bewirkt ist.
Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz startet zwar zu dem im Versicherungsschein genannten Termin, setzt aber voraus, dass die erste oder einmalige Prämie unverzüglich gezahlt wird. Zahlt man verspätet, beginnt der Schutz erst mit der tatsächlichen Zahlung. Bleibt die Zahlung ganz aus, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten – es sei denn, der Versicherungsnehmer trägt daran keine Schuld.
Häufige Fragen
Wann beginnt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, allerdings unter dem Vorbehalt der Regelungen zur Fälligkeit und zum Rücktrittsrecht des Versicherers.
Was passiert, wenn ich die erste Prämie zu spät zahle?
Zahlen Sie nicht unverzüglich nach dem bestimmten Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst, nachdem die Zahlung bewirkt ist.
Wann muss die erste oder einmalige Prämie gezahlt werden?
Sie ist unverzüglich nach dem im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn zu zahlen. Liegt der Beginn vor dem Vertragsschluss, ist sie unverzüglich nach Vertragsschluss zu zahlen. Weicht der Versicherungsschein vom Antrag oder den Vereinbarungen ab, ist sie frühestens einen Monat nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen.
Darf der Versicherer bei ausbleibender Zahlung vom Vertrag zurücktreten?
Ja, wird die erste oder einmalige Prämie nicht zum Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, kann der Versicherer zurücktreten, solange die Zahlung nicht bewirkt ist. Ausgeschlossen ist der Rücktritt, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung Classsic 2022