Bei der Wohngebäudeversicherung der Ammerländer können Versicherungsbeiträge in Raten gezahlt werden, wobei die noch ausstehenden Raten bis zum jeweils vereinbarten Zahlungstermin als gestundet gelten. Gerät der Versicherungsnehmer jedoch mit einer Rate ganz oder teilweise in Verzug oder wird eine Entschädigung fällig, werden die gestundeten Raten der laufenden Versicherungsperiode sofort fällig.
Ist eine Ratenzahlung vereinbart, so gelten die noch ausstehenden Raten bis zu den vereinbarten Zahlungsterminen als gestundet.
Die gestundeten Raten der laufenden Versicherungsperiode werden sofort fällig, wenn einer der folgenden Fälle eintritt:
- Der Versicherungsnehmer gerät mit einer Rate ganz oder teilweise in Verzug.
- Eine Entschädigung wird fällig.
Was bedeutet das konkret?
Wer den Beitrag in Raten zahlt, muss die einzelnen Raten erst zu den vereinbarten Terminen begleichen – bis dahin sind sie gestundet. Zahlt der Versicherungsnehmer eine Rate nicht oder nur teilweise, oder kommt es zu einer fälligen Entschädigung, werden alle noch offenen Raten der laufenden Versicherungsperiode sofort fällig.
Häufige Fragen
Was bedeutet es, dass die ausstehenden Raten als gestundet gelten?
Es bedeutet, dass die noch offenen Raten erst bis zu den vereinbarten Zahlungsterminen bezahlt werden müssen und bis dahin aufgeschoben sind.
Wann müssen die restlichen Raten auf einmal gezahlt werden?
Die gestundeten Raten der laufenden Versicherungsperiode werden sofort fällig, wenn der Versicherungsnehmer mit einer Rate ganz oder teilweise in Verzug gerät oder wenn eine Entschädigung fällig wird.
Was passiert mit den offenen Raten, wenn ein Schaden reguliert wird?
Sobald eine Entschädigung fällig wird, werden die gestundeten Raten der laufenden Versicherungsperiode sofort fällig.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung Classsic 2022