Wann die Ammerländer in der Wohngebäudeversicherung bei Feuer- und Explosionsschäden leistet, zeigt sich hier: Ersetzt werden versicherte Sachen, die durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion oder den Anprall bzw. Absturz eines Luftfahrzeugs zerstört, beschädigt werden oder abhandenkommen. Erklärt wird, was jeweils als Brand, Blitzschlag, Explosion und Implosion gilt, wann Überspannungsschäden mitversichert sind und welche Schäden – etwa durch Erdbeben, Sengen oder Nutzfeuer – ausgeschlossen bleiben.
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch eine der folgenden Gefahren zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen:
- Brand
- Blitzschlag
- Explosion, Implosion
- Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung
Brand
Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.
Blitzschlag
Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen.
Überspannungs-, Überstrom- oder Kurzschlussschäden an elektrischen Einrichtungen und Geräten sind nur versichert, wenn an Sachen auf dem Grundstück, auf dem der Versicherungsort liegt, durch Blitzschlag Schäden anderer Art entstanden sind.
Spuren eines direkten Blitzschlags an anderen Sachen als an elektrischen Einrichtungen und Geräten oder an Antennen stehen Schäden anderer Art gleich.
Explosion
Explosion ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung.
Eine Explosion eines Behälters (Kessel, Rohrleitung usw.) liegt nur vor, wenn seine Wandung in einem solchen Umfang zerrissen wird, dass ein plötzlicher Ausgleich des Druckunterschieds innerhalb und außerhalb des Behälters stattfindet.
Wird im Innern eines Behälters eine Explosion durch chemische Umsetzung hervorgerufen, so ist ein Zerreißen seiner Wandung nicht erforderlich.
Implosion
Implosion ist ein plötzlicher, unvorhersehbarer Zusammenfall eines Hohlkörpers durch äußeren Überdruck infolge eines inneren Unterdruckes.
Nicht versicherte Schäden
Nicht versichert sind:
- ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden durch Erdbeben
- Sengschäden
- Schäden, die an Verbrennungskraftmaschinen durch die im Verbrennungsraum auftretenden Explosionen entstehen, sowie Schäden, die an Schaltorganen von elektrischen Schaltern durch den in ihnen auftretenden Gasdruck entstehen
- Brandschäden, die an versicherten Sachen dadurch entstehen, dass sie einem Nutzfeuer oder der Wärme zur Bearbeitung oder zu sonstigen Zwecken ausgesetzt werden; dies gilt auch für Sachen, in denen oder durch die Nutzfeuer oder Wärme erzeugt, vermittelt oder weitergeleitet wird
Die Ausschlüsse für Sengschäden, für Schäden an Verbrennungskraftmaschinen und Schaltorganen sowie für Brandschäden durch Nutzfeuer oder Wärme gelten nicht, soweit diese Schäden Folge eines versicherten Sachschadens sind.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer zahlt, wenn versicherte Sachen durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion oder durch ein Luftfahrzeug beschädigt oder zerstört werden oder abhandenkommen. Für jede dieser Gefahren ist genau festgelegt, was darunter zu verstehen ist. Bestimmte Schäden – etwa durch Erdbeben, durch Sengen oder durch Nutzfeuer und Wärme zur Bearbeitung – sind ausgeschlossen. Einige dieser Ausschlüsse greifen jedoch nicht, wenn der Schaden die Folge eines versicherten Sachschadens ist.
Häufige Fragen
Welche Gefahren sind bei diesem Baustein abgedeckt?
Versichert sind Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion sowie durch Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung, wenn dadurch versicherte Sachen zerstört, beschädigt werden oder abhandenkommen.
Sind Überspannungsschäden durch Blitz an Elektrogeräten mitversichert?
Überspannungs-, Überstrom- oder Kurzschlussschäden an elektrischen Einrichtungen und Geräten sind nur versichert, wenn auf dem Grundstück des Versicherungsortes durch den Blitzschlag zusätzlich Schäden anderer Art entstanden sind.
Sind Sengschäden versichert?
Sengschäden sind grundsätzlich nicht versichert. Der Ausschluss gilt jedoch nicht, soweit der Sengschaden die Folge eines versicherten Sachschadens ist.
Was gilt als Brand im Sinne dieser Bedingungen?
Als Brand gilt ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung Classsic 2022