Bei der Wohngebäudeversicherung der Ammerländer geht der Versicherungsschutz automatisch auf den Käufer über, wenn der Versicherungsnehmer das versicherte Gebäude verkauft – bei Immobilien mit dem Datum des Grundbucheintrags. Der Erwerber übernimmt Rechte und Pflichten, während Veräußerer und Erwerber gemeinsam für die laufende Prämie haften. Zusätzlich bestehen für beide Seiten besondere Kündigungsrechte sowie eine Pflicht, die Veräußerung dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen.
Wird die versicherte Sache vom Versicherungsnehmer veräußert, tritt der Erwerber an die Stelle des Versicherungsnehmers. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eigentumsübergangs; bei Immobilien das Datum des Grundbucheintrages. Der Erwerber übernimmt für die Dauer seines Eigentums die Rechte und Pflichten, die sich aus dem Versicherungsverhältnis ergeben.
Der Veräußerer und der Erwerber haften als Gesamtschuldner für die Prämie, die auf die zum Zeitpunkt des Eintrittes des Erwerbers laufende Versicherungsperiode entfällt.
Der Versicherer muss den Eintritt des Erwerbers erst dann gegen sich gelten lassen, wenn er davon Kenntnis erlangt.
Kündigungsrechte
- Der Versicherer ist berechtigt, dem Erwerber das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. Dieses Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ab der Kenntnis des Versicherers von der Veräußerung ausgeübt wird.
- Der Erwerber ist berechtigt, das Versicherungsverhältnis mit sofortiger Wirkung oder zum Ende der laufenden Versicherungsperiode in Textform (z. B. E-Mail oder Brief) zu kündigen. Dieses Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats nach dem Erwerb ausgeübt wird. Hat der Erwerber keine Kenntnis vom Bestehen der Versicherung, erlischt es innerhalb eines Monats ab Erlangung dieser Kenntnis.
- Im Falle der Kündigung durch den Versicherer oder den Erwerber haftet der Veräußerer allein für die Zahlung der Prämie.
Anzeigepflichten
- Die Veräußerung ist dem Versicherer vom Veräußerer oder Erwerber unverzüglich in Textform (z. B. E-Mail oder Brief) anzuzeigen.
- Ist die Anzeige unterblieben, ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsfall später als einen Monat nach dem Zeitpunkt eintritt, zu dem die Anzeige hätte zugehen müssen, und der Versicherer nachweist, dass er den mit dem Veräußerer bestehenden Vertrag mit dem Erwerber nicht geschlossen hätte.
- Abweichend davon ist der Versicherer zur Leistung verpflichtet, wenn ihm die Veräußerung zu dem Zeitpunkt bekannt war, zu dem ihm die Anzeige hätte zugehen müssen. Er ist ebenfalls zur Leistung verpflichtet, wenn zur Zeit des Eintrittes des Versicherungsfalles die Frist für die Kündigung des Versicherers abgelaufen war und er nicht gekündigt hat.
Was bedeutet das konkret?
Verkauft der Versicherungsnehmer die versicherte Sache, übernimmt der Käufer automatisch den bestehenden Versicherungsvertrag mit allen Rechten und Pflichten – bei Immobilien ab dem Grundbucheintrag. Für die laufende Prämie haften alter und neuer Eigentümer gemeinsam. Sowohl der Versicherer als auch der Erwerber können den Vertrag unter bestimmten Fristen kündigen, und der Wechsel muss dem Versicherer unverzüglich in Textform gemeldet werden.
Häufige Fragen
Was passiert mit der Versicherung, wenn ich mein versichertes Gebäude verkaufe?
Der Erwerber tritt an die Stelle des Versicherungsnehmers und übernimmt für die Dauer seines Eigentums die Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsverhältnis. Bei Immobilien ist dafür das Datum des Grundbucheintrages maßgeblich.
Wer muss die Prämie nach dem Verkauf bezahlen?
Veräußerer und Erwerber haften als Gesamtschuldner für die Prämie der zum Zeitpunkt des Eintrittes des Erwerbers laufenden Versicherungsperiode. Wird jedoch gekündigt, haftet der Veräußerer allein für die Prämienzahlung.
Welche Kündigungsmöglichkeiten gibt es nach einem Eigentümerwechsel?
Der Versicherer kann dem Erwerber mit einer Frist von einem Monat kündigen; dieses Recht erlischt einen Monat nach seiner Kenntnis von der Veräußerung. Der Erwerber kann mit sofortiger Wirkung oder zum Ende der laufenden Versicherungsperiode in Textform kündigen, längstens innerhalb eines Monats nach dem Erwerb bzw. ab Kenntnis vom Bestehen der Versicherung.
Muss der Eigentümerwechsel dem Versicherer gemeldet werden?
Ja, die Veräußerung ist dem Versicherer vom Veräußerer oder Erwerber unverzüglich in Textform anzuzeigen. Unterbleibt die Anzeige, kann der Versicherer unter bestimmten Voraussetzungen von der Leistung frei werden.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung Classsic 2022