Nach einem Versicherungsfall in der Wohngebäudeversicherung der Ammerländer dürfen sowohl Versicherungsnehmer als auch Versicherer den Vertrag kündigen – die Kündigung muss in Textform erfolgen und spätestens einen Monat nach Auszahlung oder Ablehnung der Entschädigung zugehen. Wann die Kündigung wirksam wird, hängt davon ab, wer sie ausspricht.
Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung ist in Textform zu erklären (zum Beispiel per E-Mail oder Brief). Sie muss der anderen Vertragspartei spätestens einen Monat nach Auszahlung oder Ablehnung der Entschädigung zugegangen sein.
Kündigung durch Versicherungsnehmer
Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung sofort nach ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird – spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode.
Kündigung durch Versicherer
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
Was bedeutet das konkret?
Ist ein Versicherungsfall eingetreten, können beide Seiten den Vertrag beenden. Die Kündigung muss in Textform erfolgen und spätestens einen Monat nach Auszahlung oder Ablehnung der Entschädigung bei der anderen Vertragspartei angekommen sein. Kündigt der Versicherungsnehmer, wirkt die Kündigung sofort oder auf Wunsch zu einem späteren Zeitpunkt – höchstens bis zum Ende der laufenden Versicherungsperiode. Kündigt der Versicherer, wird die Kündigung erst einen Monat nach Zugang wirksam.
Häufige Fragen
Wer darf nach einem Schaden den Vertrag kündigen?
Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen – also sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer.
Bis wann muss die Kündigung nach einem Versicherungsfall zugehen?
Die Kündigung muss der anderen Vertragspartei spätestens einen Monat nach Auszahlung oder Ablehnung der Entschädigung zugegangen sein und in Textform erklärt werden, etwa per E-Mail oder Brief.
Ab wann wird meine Kündigung als Versicherungsnehmer wirksam?
Ihre Kündigung wird sofort nach dem Zugang beim Versicherer wirksam. Sie können jedoch bestimmen, dass sie erst später wirksam wird, spätestens aber zum Ende der laufenden Versicherungsperiode.
Wann wird eine Kündigung durch den Versicherer wirksam?
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung Classsic 2022